9-Euro-Tickets beschlossen - Bundesrat stimmt Finanzierung zu

| Politik Politik

Die geplanten 9-Euro-Monatstickets für Busse und Bahnen im Sommer können kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Finanzierungsgesetz für die Sonderaktion zu, die ab 1. Juni für drei Monate starten soll. Damit kann auch der bundesweite Ticket-Verkauf bei der Bahn und anderen Anbietern wie angekündigt an diesem Montag beginnen. Mancherorts läuft er schon.

Die Billigtickets sind Teil der Entlastungspakete der Ampel-Koalition wegen der stark gestiegenen Energiepreise. Zugleich sollen sie eine große Schnupperaktion sein, um mehr Fahrgäste anzulocken und zum Umsteigen vom Auto zu ermuntern. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sprach von einer Chance für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und klimafreundliche Mobilität.

Die Sondertickets sollen im Juni, Juli und August bundesweit Fahrten im Nah- und Regionalverkehr ermöglichen - für jeweils 9 Euro im Monat, also viel günstiger als normale Monatskarten. Laut dem jetzt beschlossenen Gesetz stellt der Bund den Ländern unter anderem 2,5 Milliarden Euro bereit, um Einnahmeausfälle der Verkehrsanbieter auszugleichen. Von den Ländern hatte es zuvor mehrfach Forderungen nach generell mehr Geld für den ÖPNV gegeben.

Bahn- und Busbetreiber und die Verkehrsverbünde stellen sich auf einen größeren Andrang von Fahrgästen ein - gerechnet wird vor allem an Wochenenden mit vollen Zügen zu Ausflugszielen.

Zugleich plant die Koalition für den Aktionszeitraum von Juni bis Ende August aber auch eine deutliche finanzielle Entlastung beim Tanken durch eine Senkung der Energiesteuer für Benzin und Diesel. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.