Altmaier will Entlastungen für Unternehmen und Verbraucher ausweiten

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will Entlastungen für Unternehmen sowie Verbraucher ausweiten. Der CDU-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Ich bin sehr dafür, dass wir noch vor der Bundestagswahl die jetzt geltenden Regelungen verlängern. Das gilt sowohl für die Sozialabgaben wie auch für die EEG-Umlage, damit alle Beteiligten Planungssicherheit und Berechenbarkeit haben.» Beides seien wichtige Standortfaktoren und für einen nachhaltigen, dauerhaften Aufschwung sei beides unverzichtbar.

«Die Sozialgarantie sollte bis Ende 2022 verlängert werden, damit eine neue Bundesregierung, die nach der Bundestagswahl kommt, genügend Zeit hat, die erforderlichen Entscheidungen vorzubereiten und zu treffen», sagte Altmaier. Die Bundestagswahl findet Ende September statt.

Die schwarz-rote Koalition hatte im Zuge ihres Konjunkturpakets beschlossen, die Sozialversicherungsbeiträge mit milliardenschweren Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt bei maximal 40 Prozent zu stabilisieren. Damit sollen angesichts steigender Ausgaben bei den Sozialversicherungen durch die Pandemie höhere Lohnnebenkosten verhindert und Nettoeinkommen der Arbeitnehmer geschützt werden. Diese «Sozialgarantie» gilt bisher bis zum Jahr 2021.

Ebenfalls mit Milliardengeldern aus dem Bundeshaushalt wird in den Jahren 2021 und 2022 die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms leicht gesenkt. Die Umlage ist ein wichtiger Bestandteil des Strompreises.

Altmaier sagte weiter: «Wir brauchen vor und nach der Bundestagswahl dringend eine Sachdebatte über die Prioritäten der künftigen Politik. Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Und deshalb müssen wir beispielsweise auch darüber sprechen, ob wir künftige Steigerungen bei den Sozialausgaben durch Reformen auffangen oder durch höhere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Ich rate aber dringend davon ab, das zu Lasten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Sozialbeiträge zu lösen, weil dies den unmittelbaren Verlust von vielen Arbeitsplätzen zur Folge hätte.» Spitzenverbände der Wirtschaft haben wiederholt gefordert, den Anstieg der Sozialbeiträge dauerhaft zu dämpfen.

Der Minister sagte, für ihn hänge die Regierungsfähigkeit einer Partei auch davon ab, wie weit sie bereit sei, auf unhaltbare und nicht finanzierbare Versprechen zu verzichten. «Und danach wird es in den Koalitionsverhandlungen darum gehen, eine tragfähige Politik zu entwickeln und zu beschließen. Die muss sich an dem Ziel orientieren, eine gute wirtschaftliche Entwicklung und die Erreichung unserer Ziele im Klimaschutz mit dem Prinzip der gesellschaftlichen Solidarität und der internationalen Solidarität zu vereinen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.