Altmaier will mittelständischen Betrieben mehr unter die Arme greifen

| Politik Politik

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mittelständische Betriebe wegen der Corona-Pandemie noch stärker unterstützen. Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern sollen von Juni bis Dezember monatlich bis zu 50 000 Euro bekommen können. Das berichtete die «Neue Osnabrücker Zeitung» aus einem Eckpunktepapier, das nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus dem Wirtschaftsministerium stammt. Ziel der Überbrückungshilfe ist, die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe zu sichern, die von coronabedingten Auflagen und Schließungen betroffen sind.

Anträge sollen Firmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie
Solo-Selbstständige und Freiberufler stellen können. Ihre Umsätze müssen dafür im April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen sein. Auch Unternehmen, die bereits Soforthilfen vom Bund oder von den Ländern bekommen, dürfen weitere Unterstützung beantragen. Das Ministerium rechnet bis August laut Bericht mit Kosten von 25 Milliarden Euro - wie viel danach anfalle, hänge vom Infektionsgeschehen ab.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) stellt an diesem Montagvormittag in Berlin Vorschläge für das geplante Konjunkturprogramm vor. Thema einer Studie, die das Ministerium bei vier Wirtschaftsforschungsinstituten in Auftrag gegeben hat, sind «sozial-ökologische Impulse» für die Konjunkturpolitik. Viele Experten fordern, beim geplanten Corona-Konjunkturpaket den Klimaschutz nicht zu vernachlässigen. Kritik gibt es vor allem an Forderungen der Autobranche nach Kaufprämien für Benziner und Dieselautos.

Die Bundesregierung will Anfang Juni ein Konjunkturprogramm beschließen, das der Wirtschaft helfen soll, wieder auf die Füße zu kommen. Was das kosten darf, ist bisher umstritten. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wies am Sonntagabend Berichte zurück, er plane Hilfen im Umfang von 150 Milliarden Euro. «Die 150 Milliarden sind erfunden», sagte der Vizekanzler in der ARD-Sendung «Anne Will». Es sei gut möglich, dass die Maßnahmen letztlich viel weniger kosteten. Wichtig sei, dass man nicht zuerst das Volumen festlege und dann überlege, wofür man das Geld ausgebe, sondern andersherum vorgehe.

CSU-Chef Markus Söder hatte gefordert, dass der Bund dafür in diesem Jahr noch maximal 100 Milliarden Euro zusätzliche Schulden aufnehmen darf, um den Staat nicht zu ruinieren. Scholz betonte im ARD-«Bericht aus Berlin», mit solchen Zahlen sei er sehr vorsichtig - «und ich bin auch nicht froh darüber, dass jetzt überall jeder mit großen Summen durch die Gegend läuft».

Scholz warb erneut für seinen Plan, dass Bund und Länder die Altschulden überschuldeter Kommunen übernehmen. Das sei für den Bund «eine überschaubare Belastung», sagte der Vizekanzler. Für die Schulden seien derzeit nur sehr geringe Zinsen von weit unter einer Milliarde Euro zu zahlen. «Wir helfen im Augenblick vielen großen Industrieunternehmen, milliardenschwer. Wir sorgen dafür, dass Europa funktioniert. Dann müssen wir auch dafür sorgen, dass unsere Kommunen funktionieren.» Die Union hatte den Vorschlag kritisiert. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.