Anpassungen bei Energiepreisbremsen für Hotels und Restaurants geplant

| Politik Politik

Bei den staatlichen Energiepreisbremsen sind Nachbesserungen für Unternehmen etwa aus der Gastronomie geplant, die von pandemie- oder flutbedingten Schließungen betroffen waren. Das verlautete aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Die geplante Anpassung bleibt allerdings noch deutlich hinter den Erwartungen der Branche zurück.

Bisher werde bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. 2021 habe der Verbrauch jedoch durch die Folgen der Pandemie und der verhängten Schutzmaßnahmen in vielen Branchen deutlich unter dem normalen Niveau gelegen, hieß es. Ein Beispiel sei das Hotel- und Gaststättengewerbe. Hinzu komme die Situation von Unternehmen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die von den Auswirkungen der Flutkatastrophe im Jahr 2021 betroffen waren.

Geplant sei konkret: Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht hätten und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, sollen einen einmaligen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Im Ergebnis werde so das Jahr 2019 statt 2021 als Referenzjahr angelegt. Der Ausgleich müsse beantragt werden. Durch eine Bagatellgrenze von 1000 Euro bei Strom und 10 000 Euro bei Gas und Wärme solle gewährleistet werden, dass man sich auf wirkliche Härtefälle konzentriere. 

Die geplante Anpassung, die auf 50 Prozent weniger Energieverbrauch abstellt, bleibt allerdings noch deutlich hinter den Erwartungen und Foderungen der Branchen zurück. Ingrid Hartges, die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, sagte gegenüber Tageskarte: Richtig ist, dass endlich die Notwendigkeit gesehen wird, dass die Benachteiligung der Corona betroffenen Unternehmen durch das Referenzjahr 2021 gesehen wird. Die definierten Kriterien lassen befürchten, dass es ins Leere läuft. So wird die Benachteiligung nicht beseitigt. Die betroffenen Unternehmen dürfen versichert sein, dass sich der DEHOGA in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wird, um notwendige Korrekturen zu erreichen! Dem Bundeswirtschaftsministrrium wurde die Kritik bereits übermittelt." (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.