Ansturm auf Hygieneplattform „Topf Secret“ – DEHOGA bleibt bei Kritik

| Politik Politik

Ansturm Hygieneplattform „Topf Secret“ – DEHOGA bleibt bei KritikEinen Tag nach Start der Online-Plattform „Topf Secret“ haben Verbraucher von den Behörden die Veröffentlichung von 4.500 Hygiene-Berichten beantragt. Der DEHOGA Bundesverband kritisiert die Pläne von Foodwatch scharf. Die Initiative für einen „Mitmach-Internetpranger“ habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern sei reinster Populismus. 

Einen Tag nach Start der Online-Plattform „Topf Secret“ haben Verbraucher von den Behörden die Veröffentlichung von 4.500 Hygiene-Berichten beantragt. Das ergab eine erste Auswertung der Plattformbetreiber foodwatch und FragDenStaat. Bei „Topf Secret“ können die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abgefragt und veröffentlicht werden. Bisher machen die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Bereits wenige Stunden nach Start von „Topf Secret“ habe die erste Behörde auf die Anfrage eines Verbrauchers reagiert: Laut dem Ordnungs- und Gewerbeamt in München habe es bei der letzten Lebensmittelkontrolle bei der McDonald’s-Filiale am Bahnhof München-Pasing keine Beanstandung gegeben. Die Münchner Behörde hat zudem bereits drei weitere Anfragen bearbeitet. Dabei werden üblicherweise Anfragen nach Hygieneberichten erst nach mehreren Wochen Wartezeit beantwortet – die schnelle Reaktion der Behörde sei außergewöhnlich, so foodwatch.

Der DEHOGA Bundesverband kritisiert die Aktion von foodwatch scharf. Die Initiative für einen „Mitmach-Internetpranger“ habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern sei reinster Populismus. Ein solche Plattform sei zudem in höchstem Maße rechtlich fragwürdig. Gastronomen dürften nicht leichtfertig und zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden, durch den ihre berufliche Existenz und Arbeitsplätze gefährdet würden. Veröffentlichungen über Hygienemängel dürften grundsätzlich nur seitens der Landesbehörden in den gesetzlich zugelassenen Grenzen erfolgen. Das ist originäre Aufgabe des Staates und nicht von foodwatch. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu hohe verfassungsrechtliche Hürden definiert. 

Auch Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie e.V. (BdS), lehnt die Plattform entschieden ab. „Im Verbraucherinformationsgesetz ist sowohl die individuelle wie auch die weitergehende Veröffentlichung staatlicher Kontrollergebnisse geregelt. Eine in dieser Art und Weise gestaltete öffentliche Plattform stellt einen klaren Eingriff in die Gültigkeit bestehender Vorschriften dar.“ Der BdS betone seit Jahren die Schwachstellen und Scheintransparenz von Hygieneampeln. Kontrollen seien immer nur Momentaufnahmen und auch die Kontrollfrequenz in den Restaurants ist sehr unterschiedlich. „Es gibt keine bundesweit einheitlichen Standards für die Durchführung der Kontrollen. Schon deshalb macht eine Plattform wie Topf Secret wenig Sinn. Für bundesweit agierende Marken wäre das – zusätzlich zu den ohnehin bestehenden bürokratischen Auflagen – unzumutbar. Außerdem kann die fehlende Aktualität die Realität verzerren“, betont Belegante abschließend.

foodwatch entgegnet:  „Wir haben offenbar einen Nerv getroffen: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wie es um die Hygiene im Lieblingsrestaurant oder im Bäcker um die Ecke bestellt ist“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagne bei foodwatch. „Das ist ein klares Signal an Bundesernährungsministerin Julia Klöckner! Sie muss dafür sorgen, dass Behörden in Zukunft ausnahmslos alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen. Das schafft Transparenz für die Menschen und einen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten.“

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.