Antragspflicht bei Insolvenz bleibt bis Ende Januar ausgesetzt

| Politik Politik

Nachdem sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch die Corona-Lockdowns in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hat der Bundestag im Insolvenzrecht eine Reihe von Änderungen beschlossen. Mit den Gesetzen, die am Donnerstag verabschiedet wurden, bleibt etwa die Insolvenzantragspflicht über das Jahresende hinaus ausgesetzt. Angeschlagenen Unternehmen wird es zudem erleichtert, sich ohne Insolvenzverfahren zu sanieren. Darüber hinaus können sich überschuldete Firmen und Verbrauchern künftig schneller als bisher von ihrer Restschuld befreien.

Für pandemiebedingt überschuldete Firmen bleibt die Pflicht zum Stellen einen Insolvenzantrags mindestens bis Ende Januar ausgesetzt - vor allem weil sich die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen verzögert hat. «Die Unternehmen sind unverschuldet in diese Zahlungsproblematik geraten», erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Deshalb dürfe man sie «nicht in die Insolvenz treiben».

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Für Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, war diese Pflicht im Frühjahr jedoch ausgesetzt worden - zunächst bis September, dann bis Ende Dezember. Jetzt gilt diese Ausnahmeregelung noch mindestens für den Januar 2021.

Falls ein Unternehmen oder ein Verbraucher doch Insolvenz anmelden muss, winkt künftig ein beschleunigter Neuanfang. Sie werden schneller als bisher von den Restschulden befreit, damit sie rasch wieder am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Künftig dauert das Verfahren zur Restschuldbefreiung beim ersten Mal nur noch drei statt der derzeit üblichen sechs Jahre. Eine solche Verkürzung war bisher nur möglich, wenn die Schuldner alle Verfahrenskosten und 35 Prozent der Forderungen der Gläubiger beglichen hatten. Diese Voraussetzungen fallen nun weg.

Die Verkürzung soll rückwirkend für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt wurden - und damit ausdrücklich auch Schuldnern helfen, die durch die Corona-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.

Finanziell angeschlagene Unternehmen benötigen in Zukunft allerdings nicht mehr die Zustimmung sämtlicher Gläubiger, um sich auch ohne Insolvenzverfahren zu sanieren. Sie müssen nur noch eine Mehrheit der Gläubiger vom eigenen Restrukturierungsplan überzeugen. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, dass die betroffenen Unternehmen bei einer solchen vorinsolvenzlichen Sanierung aus laufenden Verträgen aussteigen können, wurde wegen rechtlicher Bedenken aber aus dem Gesetzentwurf gestrichen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband wendet sich in einer Mitteilung gegen jedwede Positionen und Aktivitäten, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Das Gastgewerbe in Deutschland stehe für Gastfreundschaft, Toleranz und Vielfalt.

Der Bundestag hat die Gesetze zur Verbesserung der Rückführung von Geflüchteten und zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Darin enthalten sind auch einige Regelungen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten von bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten mit Bleibeperspektive erleichtern.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat die Beschäftigten der Deutschen Bahn zum nächsten Streik aufgerufen. Dieser werde im Personenverkehr am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18.00 Uhr andauern, teilte die Gewerkschaft in der Nacht zu Montag mit.

Gegen lebhafte Debatten im Bundestag hat niemand etwas einzuwenden - gegen ungebührliches Verhalten schon. Dann setzt es vom Präsidium einen Ordnungsruf. Das geschieht derzeit ziemlich oft. Mehr als die Hälfte aller Ordnungsrufe entfiel im vergangenen Jahr auf nur eine Partei.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen sich für den Erhalt des von der Schließung bedrohten Musikclubs Molotow im Hamburger Stadtteil St. Pauli einsetzen. Hintergrund ist die Kündigung des Mietvertrags, weil an der Stelle in St. Pauli ein Hotel entstehen soll.

Weniger Zucker, Fett und Salz beim Essen vor allem für Kinder, mehr Bio und Regionales beim Mittagstisch in der Kantine: Das Bundeskabinett beschloss dazu jetzt eine Strategie​​​​​​​ mit Zielen und Maßnahmen. Eine wichtige Rolle sollen Kantinen und Mensen in Unternehmen und anderen Einrichtungen spielen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Kampf gegen den Arbeitskräftemangel in Deutschland intensivieren. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf flexibles Arbeiten für Beschäftigte prüfen solle, wie aus dem Entwurf des neuen Jahreswirtschaftsberichts hervorgeht.

Die Arbeitgeber in Deutschland lehnen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ab. In der Regel werde diese Frage im guten Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Ein Gesetz brauche es nicht, so Steffen Kampeter.

Bekommen Kinder ihr Mittagessen in Kita oder Schule künftig vom Staat bezahlt? Ein Bürgerrat fordert genau das. Rot-Grün in Niedersachsen findet den Vorschlag gut, bremst aber trotzdem die Erwartungen.

Sterneköche und Frankreichs Gastgewerbe mobilisieren gegen das neue Migrationsgesetz, das, anders als zunächst geplant, die Integration von Beschäftigten ohne Aufenthaltstitel kaum erleichtert. Jetzt protestieren Sterneköche, die die Integration von Küchenpersonal ohne Papiere fordern und appellieren: Wir brauchen Migranten.