A&O-Hostels scheitern mit Jugendherbergsklage vor Gericht

| Politik Politik

Im juristischen Streit um vom Mecklenburger Bildungsministerium gezahlte Mitgliedsbeiträge für Schulen an das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist die Berliner Hostel-Kette A&O gescheitert. Seine Vergabekammer sei nur bei Beschaffungsvorgängen öffentlicher Auftraggeber zuständig, beschied das Oberlandesgericht Rostock am Mittwoch. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Höhe von jährlich 28 Euro pro Schule sei nicht als Beschaffungsvorgang anzusehen. Eine Beherbergungsleistung sei nicht Inhalt des zugrundeliegenden Kooperationsvertrags zwischen dem Ministerium und dem DJH Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Eröffnung eines Verfahrens vor der Vergabekammer sei überdies ein Auftragsvolumen von mindestens 750 000 Euro notwendig. Den DJH-Angaben zufolge beläuft sich die Summe der Mitgliedsbeiträge für die allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen auf jährlich rund 10 500 Euro. Bei einer vierjährigen Laufzeit werde das notwendige Auftragsvolumen für eine Klage nicht erreicht, sagte der Vorsitzende Richter. A&O hatte die Empfehlung des Ministeriums zum Besuch der Jugendherbergen kritisiert. Sie war laut Gericht hingegen nicht Teil der Kooperationsvereinbarung.

A&O-Geschäftsführer Oliver Winter zeigte sich von der OLG-Entscheidung nicht überrascht. Die Gerichte suchten bei solchen Verfahren stets einen Weg, den Fall einfach zu erledigen, meinte er und konstatierte: «Das Gericht drückt sich vor einer Entscheidung in der Sache.» «Wir begrüßen das Urteil und fühlen uns bestätigt», sagte dagegen ein Sprecher des Bildungsministeriums. Schulen würden unterstützt, damit sie in Jugendherbergen fahren können. «Jugendherbergen machen eine gute Arbeit und gute Angebote.»

Es sei nun auch gerichtlich bestätigt, dass die Kooperation mit dem Bildungsressort den freien Wettbewerb zwischen Kinder- und Jugendreiseanbietern nicht beeinträchtige, sagte DJH-Vorstand Kai-Michael Stybel. Die Jugendherbergen müssten mit Leistungen in Unterkunft und Bildungsarbeit überzeugen. «Die Schule trifft die Entscheidung, wer für sie der Partner ist, dem sie langfristig vertrauen kann.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.