Arbeitgeber gegen Koppelung von Kurzarbeitergeld an Weiterbildung

| Politik Politik

Deutschlands Arbeitgeber wehren sich gegen eine Koppelung von längerem Kurzarbeitergeld an Weiterbildungsangebote der Unternehmen. «Die Lufthoheit über die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter muss bei den Betrieben liegen», sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, der «Rheinischen Post».

Beim Koalitionsausschuss am 25. August wollen die Spitzen des Regierungsbündnisses voraussichtlich auch über eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beraten - von 12 auf 24 Monate. Im Gespräch ist, damit Qualifizierung der Beschäftigten zu verbinden.

Kampeter mahnte: «Der Staat darf das nicht verordnen, auch nicht mit Hilfe von eindeutigen finanziellen Anreizen.» Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, nannte eine Verlängerung zwingend erforderlich. Eine Koppelung an Weiterbildung sei aber «mittelstandsfeindlich». So schnell sei das nicht realisierbar, sagte er der Zeitung.

Der Chef des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Clemens Fuest, hält eine Entscheidung pro Verlängerung insgesamt für verfrüht. «Grundsätzlich hat Kurzarbeit zwar den Vorteil, überflüssige Entlassungen zu vermeiden, aber den Nachteil, notwendigen Strukturwandel zu verzögern», sagte er der «Rheinischen Post». Der Präsident des Essener Leibniz-Instituts RWI, Christoph Schmidt, sagte dem Blatt: «Jetzt eine Verlängerung vorzusehen, die bis ins Jahr 2022 hineinreichen wird, halte ich nicht für sinnvoll. Zumal wir aktuell erwarten, dass sich die Wirtschaft bis Ende des kommenden Jahres weitgehend erholen wird.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.