Arbeitgeber kritisieren Pläne zur Tarifbindung als verfassungswidrig

| Politik Politik

Deutschlands Arbeitgeber haben die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifbindung als verfassungswidrig kritisiert. «Tarifzwangregelungen greifen in die vom Grundgesetz geschützte Tarifautonomie ein», sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger am Mittwoch. Dulger stützte sich auf ein Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Felix Hartmann für die Arbeitgebervereinigung BDA.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die seit Jahren zurückgehende Tarifbindung per Gesetz stärken. Hinter den Kulissen wird das Vorhaben vorbereitet. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP angekündigt: «Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruht.»

Die BDA sieht darin unter Berufung auf den Gutachter mehrere rechtliche Probleme. So verstoße die geplante Regelung gegen EU-Recht, weil ein Markteintritt ausländischer Anbieter in Deutschland verhindert werde. Das geplante Gesetz verstoße zudem gegen die grundgesetzlich geschützte Arbeitsvertrags- und Koalitionsfreiheit. Denn das Recht von Arbeitgebern, sich keinen Tarifvertrag zu unterwerfen, werde verletzt, und das geplante Gesetz diskriminiere entsprechende Unternehmen im Wettbewerb.

Dulger kritisierte auch die Auffassung, dass Tarifverträge zu einem Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führten. Dafür sorge unter anderem das Mindestlohngesetz. Dulger sagte zudem: «Tarifzwang schafft Bürokratie - im Unternehmen und bei den Kontrolleuren der öffentlichen Hände.» Vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann die BDA als Verband gegen ein entsprechendes Gesetz nicht - anders als betroffene Unternehmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.