Arbeitgeber kritisieren Vorschlag für Krankschreibung

| Politik Politik

«Absolut indiskutabel» und «nicht von dieser Welt» - mit diesen Worten haben niedersächsische Arbeitgeber Vorschläge zu einer neuen Krankschreibungsregel kritisiert.

Am Wochenende hatte die Kassenärtzliche Bundesvereinigung vorgeschlagen, dass Arbeitnehmer erst ab dem vierten oder fünften Tag zum Arzt müssten, um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen (Tageskarte berichtete). So könne das Gesundheitssystem entlastet werden, sagte Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, beim Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Der Chef des Arbeitgeberverbandes Niedersachsenmetall, Volker Schmidt, sagte: «Dies sind keine Beiträge zur Verringerung des viel zu hohen Krankenstandes in unseren Betrieben, im Gegenteil, sie leisten dem Missbrauch weiteren Vorschub.» Auch, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen künftig nicht mehr das Recht haben soll, vorzeitig die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, sei völlig indiskutabel. 

Arbeitgeber: Lohnnebenkosten senken

Mit Blick auf die derzeitige Wirtschaftslage sollten sich Verantwortliche in der Politik, Wirtschaft und dem Gesundheitswesen stattdessen auf eine Senkung «der viel zu hohen Lohnnebenkosten» konzentrieren.

Dazu gehöre auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Unter «dem Deckmantel von Entbürokratisierung» dürfte dem Blaumachen nicht weiteren Vorschub geleistet werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.