Arbeitgeber warnen vor neuer außerplanmäßiger Mindestlohnanhebung

| Politik Politik

Die Arbeitgeber haben vor weiteren außerplanmäßigen Mindestlohnerhöhungen gewarnt. «Die europäische Mindestlöhne-Richtlinie darf nun nicht als Vorwand genutzt werden, um erneut politisch in die Mindestlohnfestsetzung einzugreifen», heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Wer in der Lohnpolitik ständig nach dem Gesetzgeber rufe, schaffe die Sozialpartnerschaft und die Tarifautonomie ab.

Die gesetzlichen Vorgaben des Mindestlohngesetzes würden durch die europäische Mindestlöhne-Richtlinie nicht verändert, hieß es von der BDA. «Die Richtlinie hat keine unmittelbare Wirkung. Auch für die Zukunft muss das deutsche Mindestlohngesetz nicht angepasst werden.»

Hintergrund sind Äußerungen von SPD-Chef Lars Klingbeil. Er hatte in der «Bild am Sonntag» gesagt: «Wir werden dafür sorgen, dass Deutschland die Europäische Mindestlohnrichtlinie im nächsten Jahr umsetzt. Darauf wird die SPD in der Bundesregierung drängen.» Dann könne auch der Mindestlohn noch einmal ansteigen. «Bei einer vollständigen Umsetzung wären das laut Experten zwischen 13,50 und 14 Euro», sagte Klingbeil.

Die aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern bestehende Mindestlohnkommission hatte kürzlich vorgeschlagen, die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2024 weiter von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde und ein Jahr später auf 12,82 Euro anzuheben. Das Votum fiel erstmals nicht einstimmig aus. Die Gewerkschaftsseite lehnte die Anhebung als zu niedrig ab. Die Regierung will die Erhöhung dennoch per Verordnung umsetzen, da es andernfalls gar keinen Anstieg geben würde. Im Oktober 2022 hatte die Ampel außerplanmäßig den Mindestlohn per Gesetz auf 12 Euro angehoben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.