Arbeitgeber wehren sich gegen Pläne für Ausbildungsgarantie

| Politik Politik

Die Wirtschaft wehrt sich gegen die Pläne der Ampel-Koalition für eine Ausbildungsgarantie und übt Kritik an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. «Der Bundesarbeitsminister muss sein Koordinatensystem neu ausrichten: Wir brauchen angesichts der neuen Lage realistische und flexible Antworten, die die Wirtschaft stärken und nicht weiter gängeln», sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Es gebe einen Bewerbermangel und keinen Ausbildungsplatzmangel. «Daher lehnen wir eine Umlagefinanzierung für die betriebliche Ausbildung ab.»

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien für eine sogenannte Ausbildungsgarantie ausgesprochen. Heil sagte am Dienstag beim Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass diese umgesetzt werde und dabei eine Umlage für Unternehmen eine Rolle spielen solle.

Die Gewerkschaften fordern ein solches Instrument schon lange und verweisen auf Österreich, wo allen Jugendlichen, die keine Lehrstelle in einem Betrieb finden, ein außerbetrieblicher Ausbildungsplatz zugesichert wird. Finanziert werden sollte das laut DGB über einen Fonds, in den alle Unternehmen einzahlen. Betriebe, die ausbilden, bekämen als Anreiz Fördergelder aus dem Topf. Der DGB hatte angesichts der weiterhin angespannten Lage auf dem Ausbildungsmarkt seine Forderung nach einem solchen umlagefinanzierten Modell erneuert.

Dulger sprach von «staatlichen Stolpersteinen». So werde kein Ausbildungsplatz zusätzlich besetzt. Er forderte gemeinsame Anstrengungen und einen «Schulterschluss» von Arbeitnehmervertretern, Wirtschaft und Politik für eine Stärkung der Berufsausbildung. «Denn fest steht in dieser Multikrise: Nur eine starke Wirtschaft garantiert ein sicheres Deutschland.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.