Arbeitnehmer müssen Überstunden auch weiterhin selbst nachweisen

| Politik Politik

Im Streit um die Bezahlung von Überstunden können Arbeitnehmer in Deutschland nicht auf ein vereinfachtes Verfahren hoffen. Sie müssten bei Vergütungsansprüchen auch künftig darlegen, dass die Zahl an Überstunden notwendig, angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt wurde, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Grundsatzurteil in Erfurt (5 AZR 359/21). Geklagt hatte ein Auslieferungsfahrer einer Einzelhandelsfirma aus Niedersachsen.

An der Darlegungs- und Beweislast der Arbeitnehmer im Überstundenprozessen ändere das in Deutschland viel diskutierte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur täglichen Arbeitszeiterfassung nichts.

Das EuGH-Urteil ziele auf Arbeitsschutz durch Eindämmung ausufernder Arbeitszeiten und nicht auf Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter ihre Entscheidung. Sie bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung bei Überstunden-Vergütungsklagen.

Der Europäische Gerichtshof hatte mit einem Urteil von Mai 2019 Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich systematisch zu erfassen - quasi wie mit einer digitalen Stechuhr. Darauf berief sich der Auslieferungsfahrer aus Niedersachsen, der mit seiner Klage nicht genommene Pausen als Überstunden bezahlt haben wollte. Er argumentierte, die technische Erfassung seiner Arbeitszeit reiche aus, um Überstunden zu dokumentieren.

«Eine reine Kommen-und-Gehen-Erfassung ist ein bisschen wenig als Argument», sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Der Kläger sei eine Begründung schuldig geblieben, warum die Überstunden von ihm geleistet werden mussten und keine Pausen möglich gewesen seien. «Die Behauptung, es ging nicht anders, reicht nicht aus.» Linck verwies darauf, dass Arbeit eine weisungsgebundene Tätigkeit ist.

Der Mann hatte mit seiner Klage, bei der es um rund 5223 Euro ging, weder beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen noch in der höchsten Instanz Erfolg. Der Fall hatte für Furore gesorgt, weil das Arbeitsgericht Emden als erste Instanz eine Anpassung der Darlegungs- und Beweislast nach dem Stechuhr-Urteil des EuGH bejaht hatte.

In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts heißt es, Arbeitnehmer müssten zur Begründung einer Klage auf Überstundenvergütung darlegen, dass sie «Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten» haben. Da Arbeitgeber Vergütung nur für von ihnen veranlasste Überstunden zahlen müssten, sei deutlich zu machen, dass diese «ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt» wurden. Der Anwalt des beklagten Handelsunternehmens machte zudem geltend, dass das Stechuhr-Urteil des EuGH bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt worden sei.

In Deutschland fallen nach Gewerkschaftsangaben jährlich viele Millionen Überstunden an. Ihre Bezahlung beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte.( dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die US-Regierung erwägt Sanktionen gegen Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union sowie einzelner Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) zuständig sind. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf mehrere mit den internen Beratungen vertraute Personen.

Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat sich die sich er Geschäftsführer der Benessere-Hotels aus Felsberg in einem offenen Brief an den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori gewandt. Selbst nicht von Rückforderungen, sieht Günther Klasen die Existenz vieler kleiner Betriebe bedroht. Die Rückforderungen seien für viele der letzte Stoß in den Abgrund.

Baden-Württemberg hat eine neue Regelung eingeführt, die ausländischen Auszubildenden, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehre, den unmittelbaren Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung erleichtert. Damit reagiert die Landesregierung auf Kritik aus der Gastronomie- und Hotelleriebranche, insbesondere vom DEHOGA.

In der schwarz-roten Koalition knirscht es vor dem angekündigten «Herbst der Reformen». Laut Bundeskanzler Friedrich Merz müsse sich die Bundesregierung sehr viel stärker auf wirtschafts- und sozialpolitische Themen konzentrieren.

Mehrere Brauereien in Sachsen und Thüringen wurden in den vergangenen Wochen bestreikt. Nach der Einigung im Tarifstreit kann das Bier wieder in vollen Strömen fließen.

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.