Arbeitsminister Heil: Ohne Test oder Impfung droht Lohnausfall

| Politik Politik

In einem Interview mit BILD hat der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt, dass mit Inkrafttreten von 3G am Arbeitsplatz Ungeimpften ohne tagesaktuellem Test Lohnausfall droht: „Menschen müssen sich impfen lassen. Wer den Arbeitsplatz betritt, muss ab kommender Woche nachweisen, dass er oder sie geimpft ist, und wenn das nicht da ist, einen tagesaktuellen Test mitbringen“, so Heil. Ansonsten dürfe man den Betrieb nicht betreten, und dann müsse man auch damit rechnen, dass zum Beispiel die Lohnfortzahlung in Frage stehe. Betriebsschließungen in den nächsten Wochen hält er lokal für „nicht ausgeschlossen“.

Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) besagt, dass Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und den entsprechenden Nachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben. Ein Betreten der Arbeitsstätte ist erlaubt, um unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Test- oder Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen.

 

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Arbeitgeber und Beschäftigte sind verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen. Soweit es für die Überwachungs- und Dokumentationspflicht erforderlich ist, dürfen Arbeitgeber zu diesem Zweck personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit verarbeiten.

Mit der 3G-Regelung am Arbeitsplatz wird eine Zugangsvoraussetzung geschaffen, die sich an den Arbeitnehmer richtet. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, entsprechende Testmöglichkeiten bereit zu stellen.

Allerdings sollen die Verpflichtungen des Arbeitgebers zu zweimal wöchentlichen Testangeboten nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung daneben bestehen bleiben. Selbsttests bleiben im Rahmen der Testangebotspflicht nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung zulässig. Bei der Zugangsregelung nach dem IfSG ist das jedoch anders:  Hier berechtigen reine Selbsttests der Mitarbeiter nicht zum Zugang zur Arbeitsstätte. Möglich sind jedoch neben Tests aus einem Testzentrum auch solche Antigen-Schnelltests, die beim Arbeitgeber durch geschultes Personal stattfinden. In solchen Fällen ist die Zeit, die für das Testen benötigt wird, nach unserer Rechtsauffassung keine Arbeitszeit, da das Erlangen des Testnachweises eine Obliegenheit des Arbeitnehmers, somit seine Privatsache ist.

Die Konkretisierung der Nachweispflicht der Arbeitnehmer sowie der Kontroll- und Dokumentationspflicht wird durch Verordnung des Bundesarbeitsministeriums geregelt werden. Dazu liegt allerdings noch kein Textentwurf vor. Jedenfalls ist klar, dass mit der Neuregelung im IfSG eine Rechtsgrundlage dafür besteht, von den Mitarbeitern Nachweise zu verlangen und dass es dafür dann auch eine datenschutzrechtliche Grundlage gibt.

Mitarbeiter, die keine Auskunft über ihren Impfstatus geben, müssen dann an jedem Arbeitstag einen Test beibringen. Wer das nicht tut, kann nicht beschäftigt werden und hat nach unserer und der überwiegenden Rechtsauffassung nach dem Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ für diese Zeit auch keinen Vergütungsanspruch.

Soweit die Bundesländer weitergehende mitarbeiterbezogene Testnachweise für das Gastgewerbe oder Impf-/Genesenennachweise in ihren 2G-Regelungen festlegen, gehen wir derzeit davon aus, dass diese auch nach der Änderung des IfSG möglich bleiben und dann der Bundesregelung vorgehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.