Arbeitsminister Heil: Ohne Test oder Impfung droht Lohnausfall

| Politik Politik

In einem Interview mit BILD hat der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt, dass mit Inkrafttreten von 3G am Arbeitsplatz Ungeimpften ohne tagesaktuellem Test Lohnausfall droht: „Menschen müssen sich impfen lassen. Wer den Arbeitsplatz betritt, muss ab kommender Woche nachweisen, dass er oder sie geimpft ist, und wenn das nicht da ist, einen tagesaktuellen Test mitbringen“, so Heil. Ansonsten dürfe man den Betrieb nicht betreten, und dann müsse man auch damit rechnen, dass zum Beispiel die Lohnfortzahlung in Frage stehe. Betriebsschließungen in den nächsten Wochen hält er lokal für „nicht ausgeschlossen“.

Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) besagt, dass Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und den entsprechenden Nachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben. Ein Betreten der Arbeitsstätte ist erlaubt, um unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Test- oder Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen.

 

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Arbeitgeber und Beschäftigte sind verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen. Soweit es für die Überwachungs- und Dokumentationspflicht erforderlich ist, dürfen Arbeitgeber zu diesem Zweck personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit verarbeiten.

Mit der 3G-Regelung am Arbeitsplatz wird eine Zugangsvoraussetzung geschaffen, die sich an den Arbeitnehmer richtet. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, entsprechende Testmöglichkeiten bereit zu stellen.

Allerdings sollen die Verpflichtungen des Arbeitgebers zu zweimal wöchentlichen Testangeboten nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung daneben bestehen bleiben. Selbsttests bleiben im Rahmen der Testangebotspflicht nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung zulässig. Bei der Zugangsregelung nach dem IfSG ist das jedoch anders:  Hier berechtigen reine Selbsttests der Mitarbeiter nicht zum Zugang zur Arbeitsstätte. Möglich sind jedoch neben Tests aus einem Testzentrum auch solche Antigen-Schnelltests, die beim Arbeitgeber durch geschultes Personal stattfinden. In solchen Fällen ist die Zeit, die für das Testen benötigt wird, nach unserer Rechtsauffassung keine Arbeitszeit, da das Erlangen des Testnachweises eine Obliegenheit des Arbeitnehmers, somit seine Privatsache ist.

Die Konkretisierung der Nachweispflicht der Arbeitnehmer sowie der Kontroll- und Dokumentationspflicht wird durch Verordnung des Bundesarbeitsministeriums geregelt werden. Dazu liegt allerdings noch kein Textentwurf vor. Jedenfalls ist klar, dass mit der Neuregelung im IfSG eine Rechtsgrundlage dafür besteht, von den Mitarbeitern Nachweise zu verlangen und dass es dafür dann auch eine datenschutzrechtliche Grundlage gibt.

Mitarbeiter, die keine Auskunft über ihren Impfstatus geben, müssen dann an jedem Arbeitstag einen Test beibringen. Wer das nicht tut, kann nicht beschäftigt werden und hat nach unserer und der überwiegenden Rechtsauffassung nach dem Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ für diese Zeit auch keinen Vergütungsanspruch.

Soweit die Bundesländer weitergehende mitarbeiterbezogene Testnachweise für das Gastgewerbe oder Impf-/Genesenennachweise in ihren 2G-Regelungen festlegen, gehen wir derzeit davon aus, dass diese auch nach der Änderung des IfSG möglich bleiben und dann der Bundesregelung vorgehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».