Arbeitsministerin Bas prüft Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste

| Politik Politik

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Die Ministerin sieht in einem sogenannten Direktanstellungsgebot die „einzige Chance, mehr Transparenz reinzubringen und für die Beschäftigten selbst eine Sicherheit zu bieten“. Sie betont, dass bei direkter Anstellung die Verpflichtung der Arbeitgeber, das nationale Recht einzuhalten, unmittelbar greifen würde.

Hohe rechtliche Hürden bei Verbot

Das Arbeitsministerium räumt allerdings ein, dass die verfassungs- und europarechtlichen Hürden für ein Direktanstellungsgebot hoch sein dürften, da der Einsatz von Subunternehmen grundsätzlich legitim sei. Das Ministerium hält daher fest: „Ein Direktanstellungsgebot sollte deshalb regelmäßig nur das letzte Mittel sein, um Missstände in einer Branche zu bekämpfen. Zudem müssten umfassende, belastbare Erkenntnisse über solche Missstände vorliegen.“

Die Prüfung soll nun klären, wie eine Umsetzung des Direktanstellungsgebots für die Fahrer rechtlich möglich wäre.

Forschung sieht Subunternehmerverbot als zulässig an

Dr. Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, befürwortet ein Direktanstellungsgebot. Er verweist darauf, dass dies rechtlich möglich sei und notwendig, um „Arbeitsrecht zur Geltung zu verhelfen und einen rechtsfreien Raum in der Lieferbranche zu verhindern“.

Klengel sieht die Kriterien für die Zulässigkeit eines Verbots, wie in einer HSI-Studie zur Fleischwirtschaft dargelegt, in der Lieferbranche als gegeben an. Diese Kriterien umfassen Intransparenz, unklare Verantwortlichkeiten durch Fremdpersonaleinsatz, eine schwache Stellung der Beschäftigten (etwa durch Sprachkenntnisse oder begrenzte Aufenthaltstitel) und die Unmöglichkeit, arbeitsrechtliche Verstöße auf anderem Wege einzudämmen.

Der Wissenschaftler sieht die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über Plattformarbeit als geeigneten Anlass, das Direktanstellungsgebot einzuführen. Er weist zudem darauf hin, dass die Ankündigung des Branchenführers Lieferando, künftig Subunternehmen zu nutzen, eine Bedrohung für mühsam aufgebaute Betriebsratsstrukturen darstellen würde.

Aufgedeckte Vorwürfe gegen die Branche

Auslöser für die Debatte sind schwerwiegende Vorwürfe, die eine rbb-Recherche zu Subunternehmen von Essenslieferdiensten bekannt gemacht hat. Der Bericht enthielt Hinweise darauf, dass sich Subunternehmen möglicherweise krimineller Strukturen bedienten, wobei es um Ausbeutung, erzwungene Schwarzarbeit, Gewalt, sowie Lohn- und Sozialabgabenbetrug gegangen sein soll.

Als Beispiel wird eine Kurierfahrerin genannt, deren Klage gegen den Plattformbetreiber Wolt vor dem Berliner Arbeitsgericht scheiterte, da sie nicht nachweisen konnte, direkt bei dem Unternehmen angestellt gewesen zu sein.

Länderminister fordern ebenfalls Direktanstellung

Bereits die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder forderte die Bundesregierung am 26. November 2025 auf, Lieferdienste in Anbetracht eklatanter Missstände zur Direktanstellung ihrer Beschäftigten zu verpflichten.

Vergleich mit klassischen Fahrdiensten

Die Arbeitsbedingungen sind auch bei klassischen Fahrdiensten wie Uber Black oder Bolt seit Langem Gegenstand von Auseinandersetzungen. Hier steht die Frage der Scheinselbstständigkeit im Vordergrund. Während Unternehmen Fahrer oft als unabhängige Vertragspartner einstufen, sähen Kritiker und Gerichte Chauffeure aufgrund der Weisungsbefugnis und strikten Vorgaben durch die App in einem De-facto-Beschäftigungsverhältnis.

Die EU-Plattformrichtlinie soll hier eine rechtliche Vermutung eines Angestelltenverhältnisses einführen. In Deutschland arbeitet Uber wegen des Personenbeförderungsgesetzes vor allem mit lizenzierten Mietwagenunternehmen und klassischen Taxifahrern zusammen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.