Auch in Restaurants und Hotels: Österreich ab Montag mit bundesweiter 2G-Regel

| Politik Politik

Menschen ohne Corona-Impfung dürfen in Österreich ab Montag keine Hotels, Restaurants, Friseure und Veranstaltungen mehr besuchen. Zutritt gibt es dann nur noch nach Impfung oder Genesung (2G-Regel). Das gab die Regierung in Wien am Freitagabend nach Beratungen mit den Chefs der neun Bundesländer bekannt. In Österreich steigt die Zahl der Neuinfektionen in der vierten Welle rasant.

Am Freitag stand die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen bei 9388 - nahe dem bisherigen Rekordwert von 9586, der vor etwa einem Jahr erreicht wurde. «Die Dynamik ist außergewöhnlich, und die Belegungen in den Intensivbetten steigen deutlich schneller als erwartet», sagte Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP). «Es ist schlicht und einfach unsere Verantwortung, die Menschen in unserem Land zu schützen», begründete der konservative Politiker die drastischen Schritte.

Als Anreiz, sich erstmals impfen zu lassen, plant die Regierung eine Übergangsphase. Noch vier Wochen lang wird die erste Dosis in Verbindung mit einem PCR-Test als 2G gelten. Zusätzlich wird auch der Druck auf bereits vollständig Immunisierte erhöht, damit sich möglichst viele Menschen eine dritte Dosis als Booster-Impfung holen: Impfpässe werden künftig nur mehr neun Monate lang nach der zweiten Teilimpfung gültig bleiben.

Ursprünglich hatte die Regierung geplant, einen Teil-Lockdown für Ungeimpfte erst einzuführen, wenn 500 Betten in Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt sind. Derzeit sind es zwar noch 362, doch die 500 würden schon in wenigen Tagen erreicht werden, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). «Deshalb haben wir uns mit den Bundesländern darauf verständigt, mit strengeren Maßnahmen für mehr Sicherheit zu sorgen.»

In Österreich haben 66,5 Prozent der Bevölkerung den vollen Impfschutz - leicht unter der deutschen Rate von 69 Prozent. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Alpenland stand zuletzt bei 522.

Das gilt ab dem 8. November

  • Überall dort, wo derzeit 3G für Kunden/Gäste gilt, gilt ab Montag 08.11. dann 2G (Freizeitbetriebe, Hotellerie, Gastronomie aber auch Nachgastro, Après-Ski, etc.).
  • 2G bei Veranstaltungen ab 25 Personen (egal ob zugewiesene Sitzplätze oder nicht)
  • 4 Wochen lang sind 1 Stich in Kombination mit einem gültigen PCR-Test einem 2G-Nachweis gleichzusetzen (Impfanreiz)
  • Antikörper-Tests sind kein gültiger Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr
  • FFP2-Masken-Pflicht in Handel, Museen und Bibliotheken
  • Am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3G (und noch bis 15.11. alternativ die FFP2-Maske)
  • Gültigkeit der Impfzertifikate künftig 9 Monate ab erfolgter Vollimmunisierung (statt bisher 12 Monate)

(Mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.