Aufhebung aller Corona-Beschränkungen im Gespräch

| Politik Politik

Bundesaußenminister Heiko Maas hat sich für eine Aufhebung aller Corona-Einschränkungen ausgesprochen, sobald alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot bekommen haben. «Damit ist im Laufe des August zu rechnen», sagte Maas der Deutschen Presse-Agentur und der «Süddeutschen Zeitung». «Wenn alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot haben, gibt es rechtlich und politisch keine Rechtfertigung mehr für irgendeine Einschränkung.»

Ähnlich hatte sich zuvor bereits der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, geäußert. «Spätestens im September wird für jeden Impf-Willigen ein Impfangebot verfügbar sein, dann müssen eigentlich nahezu alle Corona-Maßnahmen weg», sagte er der «Bild»-Zeitung. «Jeder kann dann immer noch individuell entscheiden, ob er oder sie weiter Maske tragen will - Pflicht sollte es dann aber nicht mehr sein.»

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat versprochen, dass bis zum 21. September alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot erhalten sollen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht inzwischen aber davon aus, dass das schon Ende Juli der Fall sein kann.

Der frühere Justizminister Maas hatte bereits im Januar kurz nach dem Start der Impfkampagne für eine Aufhebung von Beschränkungen für Geimpfte geworben. «Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen», sagte der SPD-Politiker damals der «Bild am Sonntag». Dafür musste er auch viel Kritik einstecken, weil damals noch nicht klar war, ob Geimpfte das Virus weiter verbreiten können.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, äußerte sich nun ähnlich wie Maas. «Die Aufhebung von Schutzmaßnahmen ist verfassungsrechtlich zwingend», sagte er der «Welt» (Dienstag). Die bisherigen Maßnahmen seien richtig und notwendig gewesen, um das Pandemiegeschehen in den Griff zu bekommen. «Wenn aber Selbst- und Fremdgefährdungen wissenschaftlich nahezu ausgeschlossen sind, gibt es für Beschränkungen keinen Raum mehr.» Eingriffe in die Grundrechte von Menschen bedürften einer Legitimation, die fehle, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr bestehe.

Auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki dringt auf eine baldige Aufhebung der Corona-Beschränkungen. «Spätestens sobald alle Impfwilligen eine Impfung erhalten haben, müssen die Maßnahmen aufgehoben werden», sagte der Bundestagsvizepräsident. «Die Bundesregierung steht im Wort, dass dies bis Ende des Sommers der Fall sein wird. Alles andere würde bedeuten, die Grundrechtseinschränkungen auf unbestimmte Dauer fortzuschreiben.»

Gegen eine generelle Befreiung von den Einschränkungen sprach sich in der «Welt» die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche aus. Die Aufrechterhaltung der Einschränkungen müsse sich an der aktuellen Corona-Situation orientieren, und in diesem Zusammenhang sei die Delta-Variante «besorgniserregend».

Gastgewerbe: Maßnahmenpaket im Kampf gegen Corona

Angesichts des niedrigen Inzidenzgeschehens bei gleichzeitig stetig steigender Impf- und Genesenenquote fordert der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern weitere Maßnahmen, nicht nur um Hotellerie und Gastronomie als Hauptleistungsträger der Leitökonomie Tourismus durch die Krise zu retten, sondern die Branche als Teil der Lösung zu nutzen. DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Auch wenn die Corona-Pandemie zur schwersten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg geführt hat und das Gastgewerbe die mit am stärksten betroffene Branche ist, stand und steht das Thema Gesundheit hinsichtlich aller Forderungen nach Öffnungen und Erleichterungen für uns immer an erster Stelle. Aus diesem Grund haben wir auch zu keinem Zeitpunkt Öffnungen um jeden Preis gefordert, im Gegenteil, wir haben immer verantwortbare Lösungen mit erarbeitet und mitgetragen. Infolgedessen dürften in Bayern mit die sichersten Schutz- und Hygienekonzepte weltweit greifen.“

 Inselkammer verdeutlicht: „Nunmehr befinden wir uns jedoch in einer Phase der Pandemie, in der allen gastgewerblichen Betrieben das Grundrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ohne Einschränkung wieder zurückgegeben werden muss. Nur dadurch kann die Akzeptanz staatlicher Maßnahmen seitens des Gastgewerbes und seiner Gäste erhalten bleiben. Wir fordern zudem einen langfristigen Plan und ein klares Bekenntnis, dass einseitige gastgewerbliche Schließungen auch im Herbst ausgeschlossen werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten über Konzepte dauerhafte Öffnungen zu ermöglichen. Diese müssen konsequent genutzt werden!“

Konkret fordert der DEHOGA Bayern:

1.         Konzeptöffnungen statt Lockdowns

2.         Gleichstellung von Negativ-Getesteten mit Geimpften und Genesenen (3G), um Anreize für freiwillige Testungen und Impfungen zu schaffen

3.         Wegfall der Maskenpflicht bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m oder der 3G-Regel

4.         Öffnung von Schankwirtschaften unter den gleichen Voraussetzungen wie Speisewirtschaften

5.         Öffnung der Nachtgastronomie (Clubs und Diskotheken) unter der Maßgabe der 3G

6.         Wegfall der Sperrzeitregelungen, um weitere organisierte Bereiche zu schaffen

7.         Permanente Überprüfung jeglicher Auflagen auf Ihre Verhältnismäßigkeit

8.         Entfristung der Umsatzsteuerreduzierung auf Speisen sowie Einbezug der Getränke

9.         Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Wochenarbeitszeit)

10.       Konsequente Entbürokratisierung


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.