Aufruf: Offene Arbeitsstellen bei den Arbeitsagenturen melden!

| Politik Politik

Viele Hoteliers und Gastronomen besetzen ihre Arbeitsplätze über unterschiedliche Jobportale und verschiedene andere Wege, z.B. Social Media, Aushänge im Restaurant, Mund-zu-Mund-Propaganda oder Vermittlungsagenturen. Häufig werden dann die offenen Stellen gar nicht mehr bei der Arbeitsagentur oder dem Job Center gemeldet, da sich viele keine erfolgreiche Vermittlung dadurch versprechen. 

Der DEHOGA empfiehlt jedoch, trotz dieser Erfahrungen offene Arbeitsstellen unbedingt bei der Arbeitsverwaltung zu melden, damit diese statistisch registriert werden. Denn die Stellen- und Bewerberzahlen, die bei der Bundesagentur für Arbeit offiziell erfasst sind, dienen Wissenschaft und Politik dazu, den Arbeitskräftebedarf von Branchen einzuschätzen. Daraus werden dann wiederum politische Konsequenzen abgeleitet. 

Ganz konkret: In der geplanten Reform der Arbeitskräftezuwanderung ist u.a. ein neuer Aufenthaltstitel für sog. „kurzzeitige kontingentierte Zuwanderung“ vorgesehen. Hier legt die Bundesagentur für Arbeit entsprechend des Bedarfes Kontingente für einzelne Branchen oder Berufe fest. Im Rahmen des festgelegten Kontingents dürfen dann unter bestimmten Bedingungen Arbeitskräfte aus Drittstaaten unabhängig von ihrer Qualifikation für bis zu 8 Monate eingestellt werden.

Insbesondere für saisongeprägte Betriebe der Hotellerie und Gastronomie würde das interessante Möglichkeiten begründen. Voraussetzung wird allerdings sein, dass die Bundesagentur für Arbeit einen entsprechenden Bedarf feststellt. Dafür wird sie sich voraussichtlich der Arbeitsmarktstatistik bedienen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.