Aufruf: Offene Arbeitsstellen bei den Arbeitsagenturen melden!

| Politik Politik

Viele Hoteliers und Gastronomen besetzen ihre Arbeitsplätze über unterschiedliche Jobportale und verschiedene andere Wege, z.B. Social Media, Aushänge im Restaurant, Mund-zu-Mund-Propaganda oder Vermittlungsagenturen. Häufig werden dann die offenen Stellen gar nicht mehr bei der Arbeitsagentur oder dem Job Center gemeldet, da sich viele keine erfolgreiche Vermittlung dadurch versprechen. 

Der DEHOGA empfiehlt jedoch, trotz dieser Erfahrungen offene Arbeitsstellen unbedingt bei der Arbeitsverwaltung zu melden, damit diese statistisch registriert werden. Denn die Stellen- und Bewerberzahlen, die bei der Bundesagentur für Arbeit offiziell erfasst sind, dienen Wissenschaft und Politik dazu, den Arbeitskräftebedarf von Branchen einzuschätzen. Daraus werden dann wiederum politische Konsequenzen abgeleitet. 

Ganz konkret: In der geplanten Reform der Arbeitskräftezuwanderung ist u.a. ein neuer Aufenthaltstitel für sog. „kurzzeitige kontingentierte Zuwanderung“ vorgesehen. Hier legt die Bundesagentur für Arbeit entsprechend des Bedarfes Kontingente für einzelne Branchen oder Berufe fest. Im Rahmen des festgelegten Kontingents dürfen dann unter bestimmten Bedingungen Arbeitskräfte aus Drittstaaten unabhängig von ihrer Qualifikation für bis zu 8 Monate eingestellt werden.

Insbesondere für saisongeprägte Betriebe der Hotellerie und Gastronomie würde das interessante Möglichkeiten begründen. Voraussetzung wird allerdings sein, dass die Bundesagentur für Arbeit einen entsprechenden Bedarf feststellt. Dafür wird sie sich voraussichtlich der Arbeitsmarktstatistik bedienen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.