Baden-Württemberg erleichtert Weiterbeschäftigung ausländischer Azubis nach der Prüfung

| Politik Politik

Baden-Württemberg hat eine neue Regelung eingeführt, die ausländischen Auszubildenden, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehre, den unmittelbaren Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung erleichtert. Damit reagiert die Landesregierung auf Kritik aus der Gastronomie- und Hotelleriebranche, insbesondere vom DEHOGA.

Aufenthaltstitel künftig drei Monate länger gültig

Bisher endete der Aufenthaltstitel für Auszubildende aus Drittstaaten am Tag der Abschlussprüfung. Dieses Vorgehen führte dazu, dass Betriebe die jungen Fachkräfte nicht ohne Unterbrechung weiterbeschäftigen konnten, da ein neuer Aufenthaltstitel als Fachkraft erst nach Vorlage des Prüfungszeugnisses beantragt werden durfte.

Die neue Regelung des Justizministeriums sieht nun vor, dass Azubi-Aufenthaltstitel automatisch drei Monate über den regulären Ausbildungsabschluss hinaus gültig bleiben. In dieser Übergangszeit ist eine Beschäftigung in Vollzeit möglich.

Übergangsregelungen und Fiktionsbescheinigung angepasst

Für neu ausgestellte Aufenthaltstitel gilt die verlängerte Laufzeit direkt. Bestehende Aufenthaltstitel werden nicht geändert, jedoch ergänzt eine Fiktionsbescheinigung künftig den Hinweis auf die erlaubte Vollzeitbeschäftigung.

Auch wenn weiterhin ein neuer Aufenthaltstitel als Fachkraft beantragt werden muss, haben Absolventinnen und Absolventen nun ausreichend Zeit, um den Antrag zu stellen, ohne dass eine Beschäftigungslücke entsteht.

Reaktionen aus der Branche

Der DEHOGA Baden-Württemberg hatte die bisherige Praxis mehrfach kritisiert, da sie sowohl für Betriebe als auch für die betroffenen Auszubildenden ein erhebliches Hindernis darstellte.

„Der Einsatz unseres Verbandes hat sich gelohnt“, erklärte DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. „Die jetzt getroffene Regelung beseitigt ein absurdes und ärgerliches Beschäftigungshemmnis. Sie verbessert unsere Chancen, die Ausbildung junger Menschen aus dem Ausland zur Fachkräftegewinnung zu nutzen. Und sie ist vor allem für die jungen Menschen positiv, die jetzt nach erfolgreich bestandener Prüfung ohne aufenthaltsrechtliche Probleme bei uns weiterarbeiten können.“

Bedeutung für Gastronomie und Hotellerie

Die Anpassung schafft für Betriebe in Hotellerie und Gastronomie mehr Planungssicherheit bei der Fachkräftesicherung. Junge Menschen aus Drittstaaten können nach ihrer Ausbildung sofort und ohne Einschränkungen in den Arbeitsmarkt eintreten. Das erleichtert sowohl die Integration in die Betriebe als auch die langfristige Gewinnung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.