Baden-Württemberg: Lockdown und landesweite Ausgangssperren

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Baden-Württemberg stemmt sich mit landesweiten Ausgangsbeschränkungen und einem Lockdown nach Weihnachten gegen die dramatisch steigenden Corona-Infektionen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte am Freitag an, dass das Land nach Weihnachten das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben bis mindestens 10. Januar so weit wie möglich herunterfahren wolle.

Sofern keine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden könne, werde der Südwesten eine gemeinsame Lösung mit den Nachbarländern Baden-Württembergs anstreben - also eine Art Koalition der Willigen bilden. Möglicherweise noch an diesem Wochenende beraten Bund und Länder noch einmal über ein gemeinsames Vorgehen. Wie genau der Lockdown im Südwesten aussehen soll, blieb zunächst offen.

Bereits Anfang nächster Woche will das Land aber das öffentliche Leben weiter herunterfahren. So seien unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre sowie tagsüber Ausgangsbeschränkungen geplant, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur nach einem Gespräch der grün-schwarzen Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden am Donnerstag. Wer das Haus tagsüber verlässt, soll das demnach nur noch mit einem triftigen Grund tun, etwa für die Arbeit. Am Donnerstag hieß es noch, dass ganztägige Ausgangsbeschränkungen nur für Regionen mit mehr als 300 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche geplant sind.

Die neuen Auflagen will das Kabinett an diesem Freitag in einer Sondersitzung beschließen und um 12.00 Uhr auf einer Pressekonferenz verkünden. Damit reagiert Kretschmann auf die stark steigenden Infektionszahlen und greift einer möglichen Absprache mit den Länder-Regierungschefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor. Als Starttermin für die Maßnahmen im Land ist der kommende Dienstag im Gespräch, bestätigte Gemeindetags-Präsident Roger Kehle. «Uns fällt nichts Anderes ein, als die Kontakte weiter zu beschränken», sagte er.

Allerdings muss noch geklärt werden, was unter einem triftigen Grund für das Verlassen des Hauses zu verstehen ist. Der bisherige Teil-Lockdown seit November entfaltet nicht die erhoffte Wirkung. Derzeit gilt noch bis zum 23. Dezember, dass sich lediglich bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Maskenpflicht gilt unter anderem im Öffentlichen Nahverkehr und im Handel, vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten. Generell muss überall Maske getragen werden, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann - etwa in stark besuchten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen.

Ob die geplante Lockerung über Weihnachten bestehen bleibt, steht ebenfalls infrage. Vom 23. bis zum 27. Dezember sollten sich eigentlich zehn Personen treffen dürfen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Zahl der beteiligten Haushalte.

«Die Lage ist leider alarmierend», erklärte Kretschmann am Freitagmorgen mit. «Wir haben Anzeichen für eine erneute exponentielle Zunahme der Neuinfektionen, deshalb müssen wir zwingend die Maßnahmen drastisch verschärfen.» (dpa)


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