Baden-Württemberg verlängert Corona-Hilfe für Hotels und Gastronomen

| Politik Politik

Die sogenannte Corona-Stabilisierungshilfe für Hotels und Gastronomen im Südwesten wird bis zum Jahresende verlängert. Zudem können künftig auch Betriebe einen Antrag stellen, die nicht mindestens die Hälfte ihres Umsatzes mit dem Hotel- oder Gastronomiebetrieb erzielen, beschloss die Landesregierung am Dienstag. Künftig reicht ein Anteil von mindestens 30 Prozent. Das soll zum Beispiel Bäckereien mit Cafés helfen.

«Mit dem sich abzeichnenden Ende der Außengastronomie- und Feriensaison stehen viele Betriebe vor schwierigen Herbst- und Wintermonaten», sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Anträge können nun bis zum 20. November gestellt werden. Bislang hätte Ende September Schluss sein sollen. Als Förderzeitraum konnte bisher außerdem maximal die Zeit bis Ende November herangezogen werden, nun kommt der Dezember noch hinzu.

Es sei richtig und wichtig, das Sofortprogramm an die in den vergangenen Wochen gemachten Erfahrungen anzupassen, sagte Tourismusminister Guido Wolf (CDU). Bei gutem Wetter seien die Menschen draußen aktiv. Vor Begegnungen in geschlossenen Räumen hätten viele aber noch großen Respekt.

Die Stabilisierungshilfe können Betriebe und Selbstständige beantragen, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Sie erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten einmalig bis zu 3000 Euro plus 2000 Euro für jeden Vollzeit-Beschäftigten. Für Betriebe, die nur zwischen 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- oder Gastro-Bereich erzielen, gibt es bis zu 2000 Euro plus 1000 Euro für jeden Vollzeit-Beschäftigten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.