Bayerischer Landtag verbietet Bettensteuer

| Politik Politik

Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern für Hotelgäste erheben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes setzte die Koalition aus CSU und Freien Wählern am Donnerstag mit ihrer Mehrheit im Landtag durch.

Damit hat die Staatsregierung ihre Ankündigung wahr gemacht, die Einführung einer Bettensteuer in der Landeshauptstadt München zu verhindern. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte für diesen Fall aber schon vorab angekündigt, den Klageweg beschreiten zu wollen.

Erst am Mittwoch hatte der Münchner Stadtrat die Einführung einer Übernachtungssteuer für Hotelgäste beschlossen (Tageskarte berichtete). Konkret geht es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste künftig auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Landtags, Übernachtungssteuern in Bayern zu verbieten. „Es darf keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben, wir danken daher der bayerischen Staatsregierung für deren klare Haltung“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.

„Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen. Zudem sollten die Einnahmen im Falle Münchens noch nicht einmal der Branche zukommen, sondern in den allgemeinen Stadthaushalt fließen. In Österreich ist es genau andersherum, dort zahlt jedes wirtschaftlich agierende Unternehmen anteilig in einen Topf, um dadurch den Tourismus zu fördern, da man genau weiß, wie viel Kaufkraft durch Touristen generiert wird.“
 
DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt. Es ist nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen, im Gegenteil: Die Entlastung der Branche ist jetzt gefragt. Corona hatte das Gastgewerbe schon an den Rand des wirtschaftlich Möglichen gebracht, im Nachgang kam es dann zu einem deutlichen Lohnsprung sowie zusätzlich zu immensen Mehrbelastungen unter anderem durch enorm gestiegene Lebensmittelkosten und explodierende Energiepreise. Statt neuer Steuern benötigt die Branche endlich die Entfristung der Mehrwertsteuer unter Einbezug der Getränke, ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit und Unterstützung bei den steigenden Energiepreisen. Doch auch hier wissen wir die bayerische Staatsregierung auf unserer Seite.“
 
In Bayern kommt dem Tourismus als Leitökonomie und Jobmotor eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus. Hotellerie und Gastronomie bilden dabei das Rückgrat des Tourismus. Für 447.000 Erwerbstätige bietet die Branche im Freistaat Arbeit, das entspricht rund jedem 17. Erwerbstätigen. Darüber hinaus befindet sich nahezu jeder zehnte bayerische Ausbildungsplatz in einem Hotel oder einem Gastronomiebetrieb. Neben der großen Bedeutung der Branche als Ausbilder und Arbeitgeber, gibt es eine weitere Besonderheit: Das Gastgewerbe bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze noch in allen Regionen Bayerns, auch in Gebieten, aus denen sich andere Industrien und Dienstleister längstens zurückgezogen haben.
 
„München täte gut daran, den Landtagsbeschluss zu akzeptieren und nicht im Nachgang immense Summen an Steuergeldern für Gutachten im Rahmen einer Popularklage zu verschwenden, mit dem Ziel, eine einzelne Branche noch mehr zu belasten“, ergänzt Inselkammer, „schließlich repräsentiere der Bayerische Landtag die Stimme des Volkes.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.