Bayern hält an Kontaktdaten-Pflicht in Restaurants fest

| Politik Politik

Anders als Nordrhein-Westfalen will Bayern weiter an der Pflicht zur Kontaktdatenerhebung in Restaurants und Kneipen festhalten. «Von einem Strategiewechsel im Kontaktpersonenmanagement kann man in Bayern nicht sprechen», sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums am Mittwoch. Gerade mit Blick auf das wieder ansteigende Infektionsgeschehen bleibe weiterhin wichtig, Infektionen schnell zu erkennen und Infektionsketten gezielt zu unterbrechen.

In NRW müssen Restaurants, Cafés und Kneipen laut der seit Freitag gültigen Corona-Schutzverordnung nicht mehr festhalten, wer von wann bis wann bei ihnen war. Auch Baden-Württemberg plant, künftig auf massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen zu verzichten. Dort sollen die Gesundheitsämter nicht mehr bei jedem Corona-Fall die Kontakte - etwa in Kinos oder Gaststätten - nachverfolgen müssen. Zuvor hatte die «Süddeutsche Zeitung» über die in den Bundesländern unterschiedlichen Regelungen berichtet.

Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium verändert sich die Kontaktnachverfolgung zwar dadurch, dass es immer mehr vollständig geimpfte Personen gibt. Diese müssen laut Robert Koch-Institut (RKI) nach engem Kontakt zu Infizierten nicht in Quarantäne, sollen sich selbst überwachen und sich nur bei Symptomen in Selbstisolierung begeben. Es bleibt laut Gesundheitsministerium aber sinnvoll, auch von Geimpften weiterhin die Kontaktdaten zu erfassen.

Eine vollständige Impfung biete guten, aber keinen hundertprozentigen Schutz, daher sollten auch Geimpfte nach einem engen Kontakt zu einem Covid-19-Fall informiert werden. Grundsätzlich sei weiterhin eine generelle Kontaktpersonennachverfolgung das Ziel, trotz der stark fortgeschrittenen Impfkampagne, sagte die Ministeriumssprecherin. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.