Bayern lässt Corona-Regeln auslaufen - Gastgewerbe atmet auf

| Politik Politik

Auch in Bayern laufen am Wochenende die allermeisten Corona-Beschränkungen aus. Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin beispielsweise an einer Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen festzuhalten. Über eine bloße Empfehlung dazu geht die Staatsregierung nun aber nicht mehr hinaus.

«Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen», sagte Herrmann. Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen.

Damit ist klar: Von Sonntag (3. April) an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr - auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen. Auch in Schulen und Kitas wird weiter getestet, zunächst bis Ostern - wie es danach weitergeht, soll später entschieden werden.

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag an nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen «vulnerablen Einrichtungen». Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen.

Die Staatsregierung folgt mit ihrer Entscheidung den Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das die Bundesregierung gegen viele Widerstände durchgesetzt hatten. Nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist am 2. April können die Bundesländer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen strengere Regeln beschließen, nämlich wenn in einer «Gebietskörperschaft» eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern aktuell trotz hoher Infektionszahlen nicht der Fall.

Wegfall der Maskenpflicht: Gastgewerbe atmet auf

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, den bundesweiten Regelungen zu folgen und ab dem Wochenende nur noch den Corona-Basisschutz umzusetzen.

„In zwei leidvollen Jahren haben wir viel gelernt, wie wir mit dem Virus leben können. Nun liegt es in der freien Entscheidung eines jeden, seiner Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber gerecht zu werden“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, die sich zugleich sicher ist, dass Bayerns Gastgeber verantwortungsbewusst mit der neuen Situation umgehen werden: „Wir waren immer Teil der Lösung, unsere Betriebe waren nie Infektionstreiber und wir werden auch weiterhin unseren Gästen sichere Wohlfühlorte bieten.“

DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert ergänzt: „Heute ist der beste Tag seit zwei Jahren: Endlich wagen wir den Schritt zurück zu mehr Freiheit und Normalität. Mir ist bewusst, dass es auch Rückschritte geben kann, schließlich weiß niemand von uns, wie sich das Virus weiter verhalten wird. Doch wir haben gelernt damit umzugehen und auf neue Situationen schnell zu reagieren. Deswegen sprechen wir auch keine zentrale Empfehlung für alle gastgewerblichen Betriebe aus, was ab dem 3. April zu tun ist. Wir gehen jedoch davon aus, dass es künftig in den meisten Betrieben keine Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht mehr geben wird. Endlich können wir wieder Gastgeber für alle sein.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.