Bayern lockert massiv Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene

| Politik Politik

Bayern lockert in Zeiten stagnierender Corona-Zahlen massiv die Pandemie-Beschränkungen für all jene Veranstaltungen, zu denen freiwillig nur Geimpfte und von Corona Genesene Zutritt haben (2G-Regel). Das beschloss die bayerische Staatsregierung in der Sitzung des Ministerrates am Montag in München.

Alternativ können auch Menschen zugelassen werden, die einen negativen PCR-Test vorweisen (3G plus). Dafür entfallen dann Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Mindestabstandsgebot. «Das ist die Fortführung unseres Prinzips von Umsicht und Vorsicht, durch den Impffortschritt mittlerweile gepaart mit stärkerem In-den-Fokus-stellen von Eigenverantwortung», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Damit können etwa Fußballstadien, Sporthallen, Theater, Konzert- und Kongresshallen wieder voll ausgelastet werden, sofern sich die Veranstalter freiwillig der 2G-Regel oder 3G-plus-Regel unterwerfen. Dazu gehöre auch, dass etwa strikte Einlasskontrollen erfolgen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann. Bei Missbrauch drohe ein Bußgeld - und auch die gewerbliche Eignung des betreffenden Veranstalters könne dann in Frage gestellt werden. Das sicherste sei weiterhin die 2G-Option, denn getestete Personen seien nicht durch Antikörper geschützt und könnten sich jederzeit infizieren.

Ungeimpfte seien derzeit deutlich stärker gefährdet, sich anzustecken, sagte Herrmann. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liege gegenwärtig für Geimpfte bei 18, für Ungeimpfte dagegen bei 194 im Freistaat. Insgesamt wurde die Inzidenz am Montag beim Robert Koch-Institut für Bayern mit 90,1 angegeben, bundesweit lag sie bei 64,7.

Die neuen Regelungen gelten von diesem Mittwoch (6. Oktober) an und können etwa bei Kulturveranstaltungen, Sportereignissen, Kongressen, in Bibliotheken und Musikschulen angewandt werden. Sie seien rein freiwillig für die Veranstalter, hieß es. Kleinkinder und Schüler, die im Schulbetrieb ohnehin regelmäßig getestet werden, haben grundsätzlich auch bei Veranstaltungen Zutritt, in denen die 3G-plus Regel gilt.

Bereits am vergangenen Wochenende hatten in Bayern Clubs und Diskotheken nach der 3G-plus-Regel geöffnet. Ab Mittwoch dürfen dann unter den gleichen Vorgaben etwa auch Gaststätten Tanzveranstaltungen anbieten. In Schankwirtschaften darf nicht mehr nur am Tisch, sondern auch wieder am Tresen gegessen und getrunken werden.

Der bayerische Ministerrat setzt ferner einen Ausfallfonds des Bundes für Messen und Veranstaltungen in Bayern um: Für coronabedingte Messe-Ausfälle könne eine Entschädigung von bis zu acht Millionen Euro gezahlt werden. Bundesweit stehen in dem Topf 600 Millionen Euro zur Verfügung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.