Bayern verbietet kommunale Einweg-Verpackungssteuern ab 2026

| Politik Politik

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

Einschränkung trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Entscheidung der bayerischen Regierung fällt, obwohl das Bundesverfassungsgericht kommunale Verpackungssteuern im Januar 2025 grundsätzlich für zulässig erklärt hatte. Die Einführung einer solchen Abgabe durch die Kommunen ist in Bayern jedoch nur mit einer Genehmigung des Landes möglich.

Kritik von Umweltschützern und kommunales Interesse

Diese Regelung stößt auf scharfe Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der DUH zufolge hatten zuvor neun bayerische Städte Interesse an der Einführung einer eigenen Verpackungssteuer bekundet. Die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen wird durch die jährlichen Abfallmengen untermauert: In Bayern fallen jährlich über 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Einweg-Essensverpackungen an.

Genehmigungspflicht in fünf Bundesländern

Bayern ist eines von fünf Bundesländern, in denen die Einführung einer Verpackungssteuer durch die Kommunen eine landesweite Genehmigung erfordert. Neben Bayern ist eine Genehmigung zur Einführung einer Verpackungssteuer notwendig in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Im Rahmen des neuen Gesetzes stellt sich nun die Frage, welche Schritte Kommunen unternehmen können, um gegen diese Regelung vorzugehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.