Die Bayerische Staatsregierung hat heute klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung.
„Die Entscheidung der Staatsregierung schafft dringend benötigte Klarheit für unsere Betriebe“, erklärt DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. „In einer Zeit, in der viele Unternehmen ohnehin unter hohem wirtschaftlichem Druck stehen, ist es ein wichtiges Signal, auf zusätzliche kommunale Belastungen zu verzichten.“
Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe hätten durch unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene erheblich unter zusätzlicher Bürokratie gelitten. Das Ziel von Verpackungssteuern, das Müllaufkommen zu reduzieren, stehe in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen finanziellen Belastungen und dem massiven bürokratische Aufwand sowohl für die betroffenen Betriebe als auch für die Kommunen, so der Verband. Die nun getroffene Regelung sorge für einheitliche Rahmenbedingungen in ganz Bayern und gibt den Unternehmen Planungssicherheit.
Deutschalndweit denken derzeit Kommunen über Verpackungssteuern nach. Die Stadt Freiburg führt zum 1. Januar kommenden Jahres eine Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke ein. Freiburg folgt mit der Steuer dem Vorreiter Tübingen - die Universitätsstadt hatte sie Anfang 2022 eingeführt. Auch Konstanz hat inzwischen eine entsprechende Abgabe. Als Einnahmen werden in Freiburg für das kommende Jahr 2,2 Millionen Euro veranschlagt.
Tübingen erhebt eine Steuer von 50 Cent auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent auf Einwegbesteck. Das Bundesverfassungsgericht hatte grünes Licht dafür gegeben (Tageskarte berichtete). Ein Ziel lautet, Müll zu vermeiden. Freiburg orientiert sich eng am Tübinger Vorbild, um Rechtssicherheit zu schaffen, hieß es in einer Vorlage für den Gemeinderat. Das gilt auch für die Steuerbeträge.












