Bayern verkürzt Corona-Isolation ab Mittwoch auf nur noch fünf Tage

| Politik Politik

Corona-Infizierte müssen in Bayern bereits von diesem Mittwoch an nur noch fünf Tage in Isolation - diese fünf Tage sind aber verpflichtend, nicht freiwillig. Ein abschließendes Freitesten ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht notwendig, wie der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag mitteilte. Voraussetzung ist allerdings eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden. Ausnahmen gibt es für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt vollständig.

Bislang gilt für Infizierte eine verpflichtende Isolation von 10 Tagen - ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Die Verkürzung auf fünf Tage ist Konsens zwischen Bund und Ländern, Bayern setzt dies aber nun schneller um als andere.

Wer etwa in Kliniken oder Pflegeheimen arbeitet, kann jedoch laut Holetschek nach dem Ende der Isolation erst dann wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sei eine abschließende Testung nicht mehr notwendig.

Vergangene Woche waren zunächst Pläne von Bund und Ländern zu einer Umstellung der Isolation von Infizierten auf Freiwilligkeit bekannt geworden, ab Anfang Mai. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kassierte die Ankündigung der Freiwilligkeit dann in einer ZDF-Talkshow überraschend wieder ein und bezeichnete die Pläne als «klaren Fehler». Mit der Kehrtwende zog er heftige Kritik auf sich, Holetschek warf ihm ein «Kommunikationsdesaster» vor.

Holetschek betonte nun: «Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Lässt der Infektionsdruck weiterhin nach, soll im Rahmen einer zweiten Stufe die Isolation freiwillig werden.» Diesen Übergang wolle man gestalten und die Menschen mitnehmen. Auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April wolle man dies noch einmal intensiv beraten «und möglichst einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen entwickeln, ab wann die Isolation nicht mehr verpflichtend ist».


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.