Bei 2G-Plus ohne Extra-Test nach Booster-Impfung wieder ins Restaurant

| Politik Politik

Für Geimpfte mit «Booster»-Auffrischimpfung sollen zusätzliche Testpflichten bei Corona-Zugangsregeln, etwa in der Gastronomie, weitgehend wegfallen - vorerst bis zu einer Überprüfung der Maßnahme nach spätestens zwei Monaten. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie der Vorsitzende der Länderminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, am Dienstag in München sagte.

Einige Länder gehen schon so vor. Außerdem soll beim Zutritt zu medizinischen und Pflege-Einrichtungen zum Schutz der dortigen besonders verwundbaren Menschen weiterhin auch von «Geboosterten» zusätzlich ein negatives Testergebnis verlangt werden.

Die Erleichterungen sollen spätestens nach zwei Monaten bewertet und gegebenenfalls entsprechend der Lagedynamik angepasst werden, sagte Holetschek. Konkret geht es um Corona-Regeln nach dem Modell 2G plus - also, wenn bei Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) auch von ihnen noch ein Test verlangt wird. 2G gilt nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen unter anderem für Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen - ergänzend können auch noch 2G-plus-Vorgaben dazu kommen. Holetschek erläuterte, dass eine Befreiung davon 15 Tage nach der Booster-Impfung greifen könne.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach rechtfertigte den Wegfall von Extra-Tests für dreifach Geimpfte. «Der Verzicht auf die Testung von Geboosterten macht epidemiologisch Sinn», sagte er noch vor der Bund-Länder-Runde in Berlin. Mit einer Auffrischimpfung habe man nur noch ein geringes Risiko, sich zu infizieren - und ein noch geringeres, dass man für andere ansteckend sei.

Allerdings soll bei medizinischen und Pflege-Einrichtungen zum Schutz der dort besonders verwundbaren Menschen weiter auch von Geboosterten zusätzlich ein Test verlangt werden, wie es im Beschluss heißt.

An den Test-Erleichterungen wurde Kritik laut. «Eine solche Maßnahme würde dazu beitragen, dass die Omikron-Welle sogar früher kommt», sagte der Generalsekretär der Gesellschaft für Immunologie, Carsten Watzl, der dpa, vor den Beschlüssen. «Wenn wir die Testpflicht jetzt lockern, sehe ich die Gefahr, dass Omikron gerade geboosterte Personen infiziert, die sich aber nie testen lassen müssen, und die dann das Virus munter verbreiten.»

Lauterbach sagte in der ARD, wenn Omikron in Deutschland Fuß fassen würde, müsse muss man an den Beschluss erneut heran. Daher sei er auf zwei Monate begrenzt. Für die jetzige Delta-Welle gebe es nun aber mehr Anreize für Booster-Impfungen - und die seien, das wichtigste Instrument, eine Omokron-Welle zu bekämpfen. Die verstärkende dritte Spritze soll in der Regel fünf bis sechs Monate nach einer vollständigen Grundimmunisierung gegeben werden.

Ein von der neuen Bundesregierung eingesetzter Corona-Expertenrat nahm am Dienstag die Arbeit auf. Lauterbach erwartet eine erste Stellungnahme zu Omikron noch vor Weihnachten. «Das wird die Grundlage wichtiger Entscheidungen sein, die wir im Bezug auf Omikron zu treffen haben.» Dem Gremium gehören Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Kinderärzte sowie Bildungsforscher an. Omikron bereitet Sorgen wegen seiner besonders schnellen Ausbreitung.

Mit Blick auf mögliche weitere Einschränkungen an Weihnachten hatte Kanzler Olaf Scholz (SPD) nach der jüngsten Bund-Länder-Spitzenrunde gesagt, man wolle wissenschaftliche Expertise einholen und dann schauen, ob die Maßnahmen ausreichten. Notfalls würden kurzfristig auch weitere Entscheidungen auf die Tagesordnung kommen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte in München: «Wir brauchen für Omikron einheitliche nationale Regeln.» Sofern keine Ministerpräsidentenkonferenz mehr vor Weihnachten möglich sei, halte er eine Terminansetzung «sehr früh im Januar» für wichtig.

Lauterbach sagte mit Blick auf einen Eintrag der Omikron-Variante durch Reisende aus Virusvariantengebieten, er könnte einer Regelung nähertreten, «die eine PCR-Testung nach Einreise obligatorisch vorsieht». Es könne sein, dass der eine oder andere PCR-Test von vor der Abreise seine Gültigkeit verloren habe.

Unterdessen ist die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz auf 375 gemeldete Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen gesunken. Es gab 30 823 registrierte neue Fälle sowie 473 Todesfälle binnen 24 Stunden. Knapp 700 000 Menschen wurden am Montag gegen das Coronavirus geimpft - ganz überwiegend waren das Auffrischimpfungen. Den vollständigen Impfschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze haben laut Robert Koch-Institut (RKI) nun mindestens 57,9 Millionen Menschen oder 69,7 Prozent der Bevölkerung. 20,5 Millionen (24,7 Prozent) sind den Angaben zufolge geboostert.

Aktuelle Corona-Regelungen auf der DEHOGA-Corona-Website

Nach wie vor ändern sich die Corona-Verordnungen der Bundesländer häufig, der Flickenteppich an Regelungen ist bunt. Auf der DEHOGA-Corona-Website wurden die Verordnungen einmal mehr auf den aktuellen Stand gebracht. Unter https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/ finden Hoteliers und Gastronomen neben den Verordnungen auch kompakt zusammengefasste Übersichten über die 2G/2G Plus-Regelungen für Gäste, über die 2G-, 3G- und sonstigen Arbeitsschutzregelungen für die Beschäftigten sowie über die Zugangsregelungen zu Kantinen, Mensen und Cafeterien.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.