Bei hartem Lockdown: Altmaier will bei Überbrückungshilfen nachbessern

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat höhere Corona-Hilfen im Fall eines harten Lockdowns in Aussicht gestellt. Der CDU-Politiker machte am Freitag in einer Videoschalte mit Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) deutlich, es gehe etwa darum, bei den Überbrückungshilfen ab Januar den Förderhöchstbetrag zu erhöhen. Derzeit liegt dieser bei 200 000 Euro pro Monat. Dazu sei er in Gesprächen mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD).

Altmaier sagte, er gehe davon aus, dass man «zeitnah» zu klaren Aussagen komme. Der Minister sprach mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen von einem exponentiellen Wachstum. «Und deshalb muss die Politik handeln.»

Bund und Länder könnten bereits am Wochenende über weitere Maßnahmen beraten - darauf deuten Aussagen verschiedener Ministerpräsidenten hin.

Altmaier sagte mit Blick auf die angekündigten schärferen Kurs in Sachsen ab Montag, er wisse, wie schwer solche Maßnahmen fielen. «Sie sind aber zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie unverzichtbar.» Dulig nannte die Lage in Sachsen dramatisch. Es gehe um «Leben und Tod». Die Politik habe eine «ethische Verantwortung».

Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten, aber auch andere feste Ausgaben wie Versicherungen sowie Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind.

Die Bundesregierung hatte bereits Ende November angekündigt, die Überbrückungshilfen zu verlängern, und zwar von Januar bis Ende Juni. Zugleich wurden die Höchstsummen deutlich erweitert. Im Bundeshaushalt 2021 sind für die Finanzhilfen insgesamt fast 40 Milliarden Euro eingeplant.

Altmaier machte deutlich, dass die Bundesregierung bei einem harten Lockdown nicht das Instrument der November- und Dezemberhilfen ausweiten will - dabei bekommen Firmen wie Gastronomiebetriebe, die vom bisherigen Teil-Lockdown betroffen sind, Umsatzausfälle erstattet. Der Bund rechnet insgesamt mit eine Finanzvolumen von rund 30 Milliarden Euro.

Man stehe nun vor einer Situation, dass die Beschränkungen auf weitere Bereiche ausgedehnt werde, sagte Altmaier. Dies entspreche in vielem dem Lockdown im Frühjahr. «Und das bedeutet, dass es jetzt nicht um Sonderregelungen für einzelne Branchen geht.» Es gehe um branchenübergreifende Regeln, die für einen »längeren Atem» eingesetzt werden könnten.

Bei den Überbrückungshilfen ab Januar war bereits vereinbart worden, Firmen stärker zu helfen, die bisher keinen Zugang zu den November- beziehungsweise Dezemberhilfen hätten - das zielt vor allem auf den Einzelhandel. Die Überbrückungshilfen sollen auch Firmen bekommen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Bei den Überbrückungshilfen ist die Schwelle generell höher. Dulig deutete an, dass diese Maßnahme verlängert werden und auch für den Januar gelten könnte.

Vor allem der Einzelhandel fordert angesichts der erwarteten schärferen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zusätzliche Hilfen. In einem Brief an Kanzleramtsminister Helge Braun warnte der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, vor Überlegungen, den Nicht-Lebensmittelhandel schon ab dem 21. Dezember zu schließen. «Eine solche politische Entscheidung hätte nicht nur fatale wirtschaftliche Folgen für unsere Branche, sondern würde auch einen Kundenansturm bis hin zu Panikkäufen auslösen.»

Nochmalige Ladenschließungen hätten nach Einschätzung des HDE fatale Folgen für das Überleben vieler Einzelhändler. «Es wäre daher zwingend, dass die von einem möglichen Lockdown betroffenen Unternehmen für den gesamten Zeitraum der Schließung umfassend entschädigt werden», verlangte der HDE-Präsident. Für Dezember müsse der direkt betroffene Einzelhandel zu 70 beziehungsweise 75 Prozent seines Umsatzausfalls entschädigt werden. Das gleiche müsse für die Schließungstage im Januar gelten.


 

Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.