Berlin fordert Auskünfte von Airbnb über zweckfremde Nutzung von Wohnraum 

| Politik Politik

Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg haben mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen inhaltlich abgestimmte Auskunftsanordnungen gegenüber Airbnb Irland erlassen.

Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher: „Noch immer werden Ferienwohnungen ohne Registriernummern auf Internetplattformen angeboten, was die Arbeit der Bezirksämter erschwert. Wir erwarten von den Plattformbetreibern die gesetzlich geregelte Mitwirkung bei der Verfolgung von Zweckentfremdung und damit die Herausgabe der entsprechenden Informationen. Da es bisher auf freiwilliger Basis nicht funktioniert unterstützen wir die Bezirke dabei, den Rechtsweg zu beschreiten.“

Die vier Bezirke haben sich an dem wegweisenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 13. Dezember 2018 (Az. M 9 K 18.4553) orientiert und auf der Grundlage des Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes Auskünfte über die anonymen Vermieter von Wohnraum als Ferienwohnungen direkt bei Airbnb Irland in Dublin eingefordert. Als Basis für die Anfrage wurden von den Bezirken unter anderem Listen mit genauen Angaben zu Hunderten von Airbnb-Kennungen von Inseraten beigefügt, die falsche oder gar keine Registriernummern erkennen ließen.

Bislang hatte Airbnb Germany GmbH der gesetzlichen Auskunftspflicht entgegen gehalten, dass, wenn überhaupt, nur Airbnb Irland entsprechende Informationen herausgeben dürfe. Airbnb Irland ihrerseits hatte entgegenstehendes irisches Datenschutzrecht vorgeschoben. Das Münchner Verwaltungsgericht hat diese Schutzbehauptung indes nicht gelten lassen.

Die vier Bezirke fungieren mit dieser konzertierten Aktion zunächst als Vorreiter. Sind sie erfolgreich damit, werden die anderen acht Bezirke ebenfalls Auskunftsverlangen an Airbnb Irland stellen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird die Bezirke bei den zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten mit Airbnb unterstützen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.