Berlin öffnet Hotels für Touristen und Innengastronomie erst am 18. Juni

| Politik Politik

Der Berliner Senat hat einen Stufenplan für Lockerungen der Corona-Einschränkungen vorgelegt. Demnach dürfen Gastronomen Innenräume erst ab dem 18. Juni mit Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht öffnen. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch touristische Übernachtungen erlaubt sein, bei maximal 50 Prozent Belegung der Hotels.

Der Senat verständigte sich dazu am Dienstag auf einen Stufenplan: Er sieht nach den bereits vor einigen Tagen beschlossenen ersten Öffnungen in dieser Woche, die etwa die Außengastronomie oder Museen umfassen, weitere Schritte im Abstand von je zwei Wochen vor, wenn die Zahl der Neuinfektionen weiterhin eine sinkende Tendenz aufweist.

Wie die Senatskanzlei am Dienstag mitteilte, sollen vom 4. Juni an Kontaktbeschränkungen gelockert werden und Konzerthäuser, Kinos und Theater, aber auch Fitness- sowie Tanzstudios öffnen dürfen. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten sollen mit Reservierungs- und Testpflicht wieder zugänglich sein, der Betrieb in Hochschulen wieder schrittweise anlaufen.

Ab dem 18. Juni ist unter anderem vorgesehen, wieder touristische Übernachtungen in Hotels zu ermöglichen. Im Einzelhandel soll dann die Testpflicht wegfallen. Endgültig beschlossen werden sollen die Lockerungen jeweils kurz vor den Terminen, beginnend mit dem 1. Juni.

Dies ist im Einzelnen ab 4. Juni geplant:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Draußen dürfen sich wieder zehn Personen aus drei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. Drinnen bleibt es zunächst bei der ab Mittwoch (19.5.) geltenden Regelung, die Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder erlaubt.

VERANSTALTUNGEN im Freien sind mit bis zu 500 Personen möglich; ab 250 Personen gilt generell eine Testpflicht. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, darunter in Theatern, Konzertsälen oder Kinos, sind mit bis zu 100 Personen erlaubt; ab 11 Teilnehmern besteht Testpflicht. Ausnahmen mit mehr Personen sollen bei maschineller Lüftung und nach dem Hygienerahmenkonzept Kultur möglich sein.

FREIZEITANGEBOTE im Freien werden erlaubt. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten dürfen öffnen - alles mit Reservierungs- und Testpflicht.

Bei SPORT im Freien in Gruppen entfallen Obergrenzen, für Erwachsene besteht Testpflicht. Sport in geschlossenen Räumen wird in Gruppen von maximal zehn Personen und mit Testpflicht für Erwachsene erlaubt. Wettkämpfe in kontaktarmen Sportarten sind wieder möglich, im Profisport auch mit Zuschauern.

FITNESS-, SPORT- UND TANZSTUDIOS dürfen mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht öffnen.

HOCHSCHULEN dürfen Bibliotheken öffnen und wieder Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen anbieten, Mensen öffnen.

Der nächste Öffnungsschritt am 18. Juni soll so aussehen:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Nun sind auch drinnen wie bereits seit 4. Juni draußen Treffen mit zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt - plus Kinder.

VERANSTALTUNGEN im Freien sind für bis zu 1000 Personen gestattet; ab 250 Personen besteht Testpflicht. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 200 Personen möglich; ab 11 Personen besteht Testpflicht. Ausnahmen mit mehr Personen sollen möglich sein bei maschineller Lüftung und nach dem Hygienerahmenkonzept Kultur.

Die GASTRONOMIE darf auch ihre Innenräume öffnen, mit Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht.

FREIZEITANGEBOTE draußen sollen ohne Terminbuchung und ohne Test erlaubt sein, drinnen mit Terminbuchung und Testpflicht

HOTELS dürfen wieder touristische Übernachtungen anbieten bei maximal 50 Prozent Belegung und Testpflicht.

Im EINZELHANDEL entfallen Testpflicht und Kontaktnachverfolgung.

HOCHSCHULEN dürfen wieder Prüfungen und größere Lehrveranstaltungen in Präsenz anbieten, mit Testung und Hygienekonzept.

SPORT in Gruppen wird im Freien ohne Test erlaubt. Wettkämpfe im Freien sind generell mit Zuschauern, Testpflicht und Personenobergrenzen möglich. Keine Obergrenzen gelten mehr für Sport in geschlossenen Räumen, jedoch eine Testpflicht für Erwachsene. Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb sind ohne Zuschauer mit Testpflicht und Personenobergrenzen erlaubt.

PROSTITUTION: Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr werden wieder gestattet. In Bordellen und der «Prostitutionsvermittlung» sind Hygienekonzept, Terminbuchung und Testpflicht Voraussetzung.

Bereits ab diesem Mittwoch greift in Berlin die bundesweite Corona- Notbremse nicht mehr. Die strikten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen, Museen dürfen öffnen und Theater, Konzerthäuser oder Kinos wieder Veranstaltungen im Freien anbieten - mit zunächst maximal 250 Personen. Von Freitag an ist die Außengastronomie wieder erlaubt.

 

Berliner Wirte machen sich bereit für Biergarten-Saison


 

Berlin (dpa/bb) - Wirte der Berliner Gaststätten bereiten sich nach coronabedingt monatelangen Schließungen auf die Öffnung der Außenbereiche ab Freitag vor. Menschen mit einem negativen Corona-Test sowie Geimpfte und Genesene dürfen nach Beschluss des Senats dann wieder im Freien ihren Kaffee trinken oder etwas essen. Das Café am Neuen See im Bezirk Mitte hat für die Öffnung sogar ein eigenes Testzentrum eingerichtet. «Wir wollen niemanden abweisen», sagte Saskia Frank von dem Café im Tiergarten. «So kann sich jeder testen lassen und unser Gast sein». Kontrollen über negative Tests, Impf- und Genesungsnachweise werden am Eingang durchgeführt. Bei der Belegschaft sei die Freude groß über den Start der Biergarten-Saison: «"Juhu" war unsere erste Reaktion als klar war, dass wir Freitag öffnen dürfen.»

 

Trotz der vielfachen Begeisterung sind die Öffnungen auch mit großem Aufwand für die Gaststätten verbunden. «Wir freuen uns über die Öffnungen, aber es muss sich am Ende lohnen», sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer vom Hotel- und Gaststättenverband Berlin (Dehoga), Gerrit Buchhorn. «Da müssen Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden und viel organisiert werden.» Wenn die Gaststätten wegen des Wetters am Ende nur einen Tag in der Woche öffnen könnten, könne es sein, dass sich das nicht rechnet.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.