Berliner Senat beschließt zunächst noch keine Corona-Hilfe für Gastronomie

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Der Berliner Senat hat sich grundsätzlich auf Corona-Hilfen für Gaststätten und Bars wegen der nun geltenden Sperrstunde verständigt, diese jedoch bei einer Schaltkonferenz am Dienstag noch nicht beschlossen. Zuvor sollen noch Ergebnisse der am Mittwoch geplanten Schalte der Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewartet werden, wie ein Sprecher der Senatswirtschaftsverwaltung sagte. Sollten dort Bundeshilfen auf den Weg gebracht werden, würden diese in das Landesprogramm integriert. Dieses werde dann voraussichtlich noch am Mittwoch beschlossen.

Konkret will der Senat Schankbetrieben, die wegen der seit Samstag geltenden nächtlichen Sperrstunde existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden, Mietkosten von bis zu 3000 Euro pro Betrieb erstatten. Infrage kommen laut Wirtschaftsverwaltung bis zu 2500 Bars und Gaststätten, die Einbußen im Vergleich zum Vormonat «plausibel machen» müssen. In Ausnahmefällen könnten auch Unternehmen anderer Branchen im Einzelhandel, etwa Spätverkaufsstellen, Anträge stellen, wenn sie signifikante Umsatzeinbußen nachweisen können.

Die Abwicklung soll wie schon bei anderen Hilfsprogrammen die Investitionsbank Berlin (IBB) übernehmen. Das neue Programm für die Gastronomie ist auf die Dauer der verschärften Corona-Regeln beschränkt, also zunächst bis zum 31. Oktober. Sollte die Gewerbemiete über 3000 Euro liegen, erwarte der Senat ein Entgegenkommen der Vermieter, hieß es ergänzend.

Der Senat hatte die Sperrstunde von 23.00 bis 06.00 Uhr für Gastronomie und Handel beschlossen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Denn die Behörden führen das stark gestiegene Infektionsgeschehen nicht zuletzt auf private Feiern und illegale Partys im Freien mit viel Alkohol zurück. (dpa)


 

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