Berufspendlerin aus Tirol klagt gegen deutsche Einreisebeschränkung

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Eine Pendlerin aus Österreich zieht gegen deutsche Corona-Einreisebeschränkungen vor Gericht. Die Klage der Friseurin, die im Tiroler Ort Kufstein lebt und normalerweise im benachbarten oberbayerischen Kiefersfelden arbeitet, sei im Verwaltungsgericht München eingebracht worden, gab die Arbeiterkammer Tirol am Montag bekannt.

Die Arbeitnehmervertreter in Innsbruck unterstützen die Frau und hoffen auf ein Musterverfahren für andere Österreicher, die derzeit auch nicht in Deutschland arbeiten können.

Nachdem Deutschland Tirol zum Virusvariantengebiet erklärt hatte, wurden Mitte Februar Einreisebeschränkungen eingeführt. Es gibt unter anderem Ausnahmen für Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Laut Arbeiterkammer durfte die Friseurin zwei Wochen lang trotzdem einreisen. Danach wurde sie jedoch von der Bundespolizei abgewiesen. Dagegen legte sie Klage und einen Eilantrag ein.

Aus Sicht von Arbeiterkammer-Jurist Domenico Rief wurde die Einreisebeschränkung «nicht sauber gelöst». Die Pendlerin habe entgegen deutscher Rechtslage keinen schriftlichen Entscheid und kein Parteiengehör erhalten.

Die Regelung stehe auch im Widerspruch zum freien Verkehr für Arbeitnehmer in der EU, sagte Rief der Deutschen Presse-Agentur. Reisende aus dem französischen Virusvariantengebiet Moselle würden weniger streng kontrolliert als Tiroler. «Da wurde nicht nach sachlichen Kriterien unterschieden», sagte Rief. (dpa)


 

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