Bessere Absicherung von Kundengeldern bei Reisefirmen-Pleiten geplant

| Politik Politik

Die Bundesregierung will Kundengelder bei Pleiten von Reiseveranstaltern künftig besser absichern. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der der Deutsche Presse-Agentur vorliegt, sieht den Aufbau eines millionenschweren Reisesicherungsfonds vor, in den Reiseveranstalter einzahlen sollen. Damit soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bank-Bürgschaften grundsätzlich abgelöst werden. Ausnahmen soll es für kleine Unternehmen geben.

Der Fonds soll bis Ende Dezember 2026 mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Reiseanbieter sollen Entgelte entrichten und zusätzliche Sicherheiten stellen. Der Fonds soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.

Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weil die Haftung insgesamt auf 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt war. Der Staat musste einspringen.

Mit den weltweiten Beschränkungen des Reiseverkehrs in der Corona-Pandemie ist zudem die Gefahr von Insolvenzen in der Branche deutlich gestiegen. Im schlechtesten Fall führe dies zu einem Rückzug von Versicherern aus dem Markt, hieß es in dem Entwurf.

Kleine Anbieter, deren Umsatz mit Pauschalreisen im Durchschnitt der letzten drei Jahre unterhalb von drei Millionen Euro liegt, sollen sich weiter mit einem Versicherungsvertrag oder einer Bankbürgschaft absichern können.

Zugleich soll die bisherige Haftungsbegrenzung eines Versicherers auf insgesamt 110 Millionen Euro pro Jahr soll entfallen. Sie soll durch eine Beschränkung der Haftung in Höhe von 22 Prozent des Jahresumsatzes des abzusichernden Reiseveranstalters ersetzt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.