Bis 50 000 Euro: Bund will Abschlagszahlungen bei Novemberhilfen erhöhen

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Die Bundesregierung will die Abschlagszahlungen bei den Novemberhilfen erhöhen. Unternehmen sollen statt bisher maximal 10 000 Euro künftig maximal 50 000 Euro bekommen, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Regierungskreisen nach einer Einigung zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium erfuhr.

Dieser Vorschlag der Bundesregierung liege aktuell den Ländern zur Prüfung vor, hieß es. Die Abschlagszahlungen sind ein Vorschuss auf spätere Zahlungen. Soloselbstständige sollen weiter eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro bekommen. Stand Dienstag wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bisher mehr als 400 Millionen Euro an Abschlagszahlungen ausgezahlt.

Vor allem aus den Ländern war die Forderung gekommen, die Abschlagszahlungen massiv zu erhöhen, und zwar auf bis zu 500 000 Euro - weil ansonsten viele Firmen in Liquiditätsengpässe kämen. In der Bundesregierung war aber dem Vernehmen nach die Sorge groß, dass es bei deutlich höheren Abschlagszahlungen vermehrt zu Missbrauchsfällen kommen könnte.

Offen ist, wann genau die regulären Novemberhilfen ausgezahlt werden sollen. Unternehmen sowie Selbstständige, die vom Teil-Lockdown betroffen sind, sollen generell 75 Prozent des entgangenen Umsatzes ersetzt bekommen. Vergleichswert ist der Vorjahresmonat, es gibt aber Ausnahmen etwa für Selbstständige. Die Bundesregierung rechnet insgesamt mit einem Finanzvolumen von rund 15 Milliarden Euro bei den Novemberhilfen.

Damit werden Unternehmen etwa in der Gastronomie sowie Selbstständige unterstützt, die wegen des Teil-Lockdowns ihren Betrieb dicht machen mussten. Wegen der Verlängerung der Beschränkungen sind nach dem Modell der Novemberhilfen auch milliardenschwere Dezemberhilfen geplant - auch dabei soll es Abschlagszahlungen geben.

Die regulären Novemberhilfen könnten aber erst im Januar fließen, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP im Bundestag hervorgegangen war. Ein Punkt dabei ist, dass Kurzarbeitergeld bei der «Novemberhilfe» abgezogen werden muss, dazu müssen Firmen Informationen angeben.

Für Programme wie die «Novemberhilfen» schließt der Bund Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern, denn die Abwicklung und Auszahlung erfolgt über die Länder - nur die Abschlagszahlungen werden über die Bundeskasse abgewickelt.

Wirtschaftsverbände hatten beklagt, die Hilfen kämen nicht ausreichend bei den Firmen an. So haben nach einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) 80,2 Prozent der Betriebe die «Novemberhilfe» beantragt. 74,8 Prozent hätten allerdings noch nicht einmal Abschlagszahlungen erhalten. «Verzweiflung und Existenzängste in Hotellerie und Gastronomie nehmen zu», kritisierte der Dehoga am Montag. (dpa)


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