Bis 7. Januar in Österreich: Restaurants geschlossen, touristische Übernachtungen verboten

| Politik Politik

Österreich verhängt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten vom 7. Dezember bis zum 10. Januar eine zehntägige Quarantänepflicht. Ziel sei es, den Tourismus weitgehend einzudämmen, teilte die Regierung am Mittwoch in Wien mit. Österreich setze auf ein konsequentes Grenzregime, damit das Virus nicht durch Rückkehrer oder Touristen ins Land getragen werde, sagte Kanzler Sebastian Kurz am Mittwoch in Wien.

Der Schwellenwert seien mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen. Das gelte praktisch für alle Nachbarstaaten und speziell auch für den Westbalkan, hieß es. Alle Gaststätten und Hotels müssen bis zum 7. Januar geschlossen bleiben. Es werde wirtschaftliche Entschädigungen geben, sagte Kurz. Die Lifte in den Skigebieten dürfen ab dem 24. Dezember öffnen - und können somit im Wesentlichen von Einheimischen genutzt werden.
 

Zugleich dürfen nach dem Ende des aktuellen Lockdowns am 6. Dezember die Geschäfte und die Museen wieder öffnen. Auch die Pflichtschulen werden wieder geöffnet. Ausgangsbeschränkungen bestehen dann noch zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.

Der Umsatzersatz, der im Lockdown für geschlossene Betriebe gilt, auf den Dezember verlängert. Dabei wird 50 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat abgegolten und nicht mehr, wie im November, 80 Prozent. Beantragbar wird der Umsatzersatz für den verlängerten Lockdown demnach ab 16. Dezember wie gehabt über FinanzOnline sein. Ebenso wird der erweiterte Fixkostenzuschuss und die Möglichkeit der Kurzarbeit weitergeführt. Blümel verweist darauf, dass beim Umsatzersatz und dem Fixkostenzuschuss zusammen bereits mehr als eine Milliarde Euro an die Unternehmen geflossen ist.

«Die sinkenden Zahlen sind ein Erfolg, aber kein Grund zur Entwarnung», sagte Kurz. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei bisher verhindert worden. Er rief die Bürger auf, sich an den bevorstehenden Massentests zu beteiligen. In Wien, Tirol und Vorarlberg können sich die Menschen ab Freitag testen lassen. Danach folgen weitere Bundesländer. Die Experten hoffen, dass sich mehrere Millionen Menschen beteiligen, um so die Infektionsketten zu unterbrechen.

In Österreich ist aufgrund des Lockdowns die Zahl der Neuinfektionen deutlich zurückgegangen. Allerdings ist der Abwärtstrend weniger stark als erhofft. Am Mittwoch wurden 3972 Neuinfektionen binnen eines Tages verzeichnet. Bezogen auf die Einwohnerzahl ist dieser Wert um ein Mehrfaches höher als in Deutschland.

Die offiziellen Regeln für Hotellerie und Gastronomie in Österreich im Überblick:

Gastronomie

Die derzeitigen Öffnungsschritte beschränken das private und insbesondere gesellschaftliche Leben sehr.

Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen sind derzeit nur behutsame Öffnungsschritte möglich.

Oberstes Ziel ist es, Zusammenkünfte weiterhin möglichst zu unterbinden.

Die Gastronomiebetriebe werden daher bis 6. Jänner 2021 geschlossen bleiben müssen, eine Öffnung ist für den 7. Jänner geplant.

Gerade die Gastronomiebetriebe trifft der Lockdown hart, dafür werden die Wirtschaftshilfen bis Ende Dezember verlängert:
-Verlängerter Lockdown-Umsatzersatz von 50%
-Verlängerung der November-Kurzarbeit für Dezember

Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr möglich.

Es dürfen aber keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden.

Lieferservices bleiben ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.

Vom Betretungsverbot ausgenommen sind weiterhin Betriebsrestaurants und Kantinen für Betriebsangehörige sowie Gastronomiebetriebe in Kranken- und Kuranstalten, Altenpflege und Behindertenheimen, Schulen und Kindergärten.

Beherbergungsbetriebe

Ebenso wird bei den Beherbergungsbetrieben1 das Betretungsverbot bis 6. Jänner 2021 verlängert.

Auch hier gilt es, Zusammenkünfte weitestgehend zu unterbinden um einen Saisonstart am 7. Jänner 2021 zu ermöglichen.

Auch hier werden die Beherbergungsbetriebe mit entsprechenden Wirtschaftshilfen unterstützt:
-Verlängerter Lockdown-Umsatzersatz von 50%
-Verlängerung der November-Kurzarbeit für Dezember

Erlaubt ist weiterhin z.B. die Beherbergung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen.

Das Betretungsverbot von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben gilt nicht, wenn Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht werden.1


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.