Bis 7. Januar in Österreich: Restaurants geschlossen, touristische Übernachtungen verboten

| Politik Politik

Österreich verhängt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten vom 7. Dezember bis zum 10. Januar eine zehntägige Quarantänepflicht. Ziel sei es, den Tourismus weitgehend einzudämmen, teilte die Regierung am Mittwoch in Wien mit. Österreich setze auf ein konsequentes Grenzregime, damit das Virus nicht durch Rückkehrer oder Touristen ins Land getragen werde, sagte Kanzler Sebastian Kurz am Mittwoch in Wien.

Der Schwellenwert seien mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen. Das gelte praktisch für alle Nachbarstaaten und speziell auch für den Westbalkan, hieß es. Alle Gaststätten und Hotels müssen bis zum 7. Januar geschlossen bleiben. Es werde wirtschaftliche Entschädigungen geben, sagte Kurz. Die Lifte in den Skigebieten dürfen ab dem 24. Dezember öffnen - und können somit im Wesentlichen von Einheimischen genutzt werden.
 

Zugleich dürfen nach dem Ende des aktuellen Lockdowns am 6. Dezember die Geschäfte und die Museen wieder öffnen. Auch die Pflichtschulen werden wieder geöffnet. Ausgangsbeschränkungen bestehen dann noch zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.

Der Umsatzersatz, der im Lockdown für geschlossene Betriebe gilt, auf den Dezember verlängert. Dabei wird 50 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat abgegolten und nicht mehr, wie im November, 80 Prozent. Beantragbar wird der Umsatzersatz für den verlängerten Lockdown demnach ab 16. Dezember wie gehabt über FinanzOnline sein. Ebenso wird der erweiterte Fixkostenzuschuss und die Möglichkeit der Kurzarbeit weitergeführt. Blümel verweist darauf, dass beim Umsatzersatz und dem Fixkostenzuschuss zusammen bereits mehr als eine Milliarde Euro an die Unternehmen geflossen ist.

«Die sinkenden Zahlen sind ein Erfolg, aber kein Grund zur Entwarnung», sagte Kurz. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei bisher verhindert worden. Er rief die Bürger auf, sich an den bevorstehenden Massentests zu beteiligen. In Wien, Tirol und Vorarlberg können sich die Menschen ab Freitag testen lassen. Danach folgen weitere Bundesländer. Die Experten hoffen, dass sich mehrere Millionen Menschen beteiligen, um so die Infektionsketten zu unterbrechen.

In Österreich ist aufgrund des Lockdowns die Zahl der Neuinfektionen deutlich zurückgegangen. Allerdings ist der Abwärtstrend weniger stark als erhofft. Am Mittwoch wurden 3972 Neuinfektionen binnen eines Tages verzeichnet. Bezogen auf die Einwohnerzahl ist dieser Wert um ein Mehrfaches höher als in Deutschland.

Die offiziellen Regeln für Hotellerie und Gastronomie in Österreich im Überblick:

Gastronomie

Die derzeitigen Öffnungsschritte beschränken das private und insbesondere gesellschaftliche Leben sehr.

Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen sind derzeit nur behutsame Öffnungsschritte möglich.

Oberstes Ziel ist es, Zusammenkünfte weiterhin möglichst zu unterbinden.

Die Gastronomiebetriebe werden daher bis 6. Jänner 2021 geschlossen bleiben müssen, eine Öffnung ist für den 7. Jänner geplant.

Gerade die Gastronomiebetriebe trifft der Lockdown hart, dafür werden die Wirtschaftshilfen bis Ende Dezember verlängert:
-Verlängerter Lockdown-Umsatzersatz von 50%
-Verlängerung der November-Kurzarbeit für Dezember

Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr möglich.

Es dürfen aber keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden.

Lieferservices bleiben ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.

Vom Betretungsverbot ausgenommen sind weiterhin Betriebsrestaurants und Kantinen für Betriebsangehörige sowie Gastronomiebetriebe in Kranken- und Kuranstalten, Altenpflege und Behindertenheimen, Schulen und Kindergärten.

Beherbergungsbetriebe

Ebenso wird bei den Beherbergungsbetrieben1 das Betretungsverbot bis 6. Jänner 2021 verlängert.

Auch hier gilt es, Zusammenkünfte weitestgehend zu unterbinden um einen Saisonstart am 7. Jänner 2021 zu ermöglichen.

Auch hier werden die Beherbergungsbetriebe mit entsprechenden Wirtschaftshilfen unterstützt:
-Verlängerter Lockdown-Umsatzersatz von 50%
-Verlängerung der November-Kurzarbeit für Dezember

Erlaubt ist weiterhin z.B. die Beherbergung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen.

Das Betretungsverbot von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben gilt nicht, wenn Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht werden.1


Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Koordinator für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, startet heute seine Tourismus-Sommertour. Vom 1. bis zum 3. September 2025 besucht er wichtige Tourismusstandorte im Westen und Süden der Bundesrepublik.

Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismus-Ausschusses im Bundestag, bekräftigt die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. In einem Beitrag auf LinkedIn kündigte sie an, dass der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent "im Herbst der Reformen" umgesetzt werden soll.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Schon jetzt würden Beschäftigte rund 1,2 Milliarden Überstunden leisten – davon 638 Millionen unbezahlt. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe.

Die Bundesregierung will, nach Angaben ihres Sucht- und Drogenbeauftragten, das sogenannte begleitete Trinken von Jugendlichen ab 14 Jahren abschaffen. Bereits im Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder auf ein Verbot der Praxis gedrängt.