BLL heißt jetzt Lebensmittelverband Deutschland

| Politik Politik

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) hat sich in Lebensmittelverband Deutschland e. V. umbenannt. Mit Eintragung ins Vereinsregister ist die Umbenennung des Spitzenverbands der deutschen Lebensmittelwirtschaft jetzt offiziell. Die Mitgliederversammlung des Verbands hatte Anfang Mai für eine Namensänderung und die dafür notwendige Satzungsänderung gestimmt. Mit dem neuen Namen Lebensmittelverband Deutschland fokussiert sich der Verband klar und unverwechselbar auf seine Themenfelder und Tätigkeiten. Darüber hinaus verdeutlicht der neue Name die Dimension und Breite der Mitglieder, die der Verband vertritt, angefangen bei der Erzeugung, über Verpackung und Transport bis hin zu Handel, Systemgastronomie, ja sogar private Untersuchungslabors und Anwaltskanzleien - eben alle, die sich wirtschaftlich mit dem Thema Lebensmittel beschäftigen.

Die Lebensmittelkette "vom Acker bis zum Teller" spiegelt sich auch im neuen Logo des Verbands wider: Es zeigt stilisiert links einen Acker, rechts einen Teller. Auch die Domain der Website hat sich geändert. Das umfangreiche Informationsangebot des Verbands ist zukünftig erreichbar unter: www.lebensmittelverband.de.

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette "von Acker bis Teller", also aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.