Brandenburg öffnet Restaurants und Hotels – DEHOGA kritisiert «weltfremde» Regeln

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Angesichts deutlich gesunkener Neuinfektionen lockert die Brandenburger Landesregierung die Corona-Beschränkungen: So sind bereits von Donnerstag (3. Juni) an wieder Restaurantbesuche in Innenräumen und in der Außengastronomie teilweise ohne Testpflicht erlaubt. Außerdem dürfen Theater, Konzerthäuser und Kinos wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen im Freien anbieten, in Innenräumen sind maximal 200 Teilnehmer erlaubt, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte.

Bei privaten Feiern sind 70 Gäste im Freien und 30 Menschen in Innenräumen zulässig. Für andere private Treffen in der Öffentlichkeit gilt dagegen eine Obergrenze von zehn Menschen - vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Wenn es sich nur um Angehörige von zwei Haushalten handelt, gibt es keine Begrenzung der Personenzahl. Bei Demonstrationen sind dann bis zu 1000 Teilnehmer erlaubt. Vom 11. Juni an sind auch wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich.

«Wir haben uns das Ziel gesetzt, einen entspannten Sommer weitgehend ohne Einschränkungen erleben zu können», sagte Woidke. Er sei optimistisch, dass mit den beschlossenen Lockerungen ein Großteil des normalen Lebens in Brandenburg wieder möglich werde. Dennoch sei weiter Vorsicht geboten. Die Pandemie sei noch nicht vorbei, warnte der Regierungschef. Doch schon in der kommenden Woche wolle das Kabinett über mögliche weitere Lockerungen beraten, kündigte er an.

Die Landesregierung hält es für realistisch, dass sich bis zum Ende des Sommers alle Brandenburger gegen Corona impfen lassen können. «Der wichtigste Schutz ist und bleibt die Impfung, und auch da kommen wir gut voran», sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) nach der Kabinettssitzung. «Unser Ziel ist es, bis zum Ende des Sommers allen den vollständigen Impfschutz zu ermöglichen. Und wir werden dieses Ziel erreichen.»

Die Regelungen im Einzelnen:

Für die AUSSENGASTRONOMIE entfällt die Testpflicht dann, wenn es nur Plätze auf Terrassen gibt. Bei Gaststätten mit geöffneten Innenräumen gilt dort und auch draußen die Testpflicht. Als Innenräume gelten auch Aufbauten wie Zelte oder Gartenhäuser.

Im EINZELHANDEL entfällt die Pflicht zu einer Terminvereinbarung vor dem Shoppen.

Außerdem sollen FREIBÄDER wieder öffnen. Neben Sport im Freien ohne Einschränkungen und ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ist auch Kontakt-Sport mit bis zu 30 Teilnehmern in Hallen erlaubt.

VERANSTALTUNGEN sind mit bis zu 500 Personen im Freien und 200 in geschlossenen Räumen möglich. Allerdings gelten bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter strenge Vorgaben wie Testpflicht, Maskenpflicht, Terminvergabe und Kontaktlisten. Bei Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter wie Betriebsversammlungen oder Gremiensitzungen gibt es keine Testpflicht und Terminvergabe.

TOURISTISCHE ÜBERNACHTUNGEN sind weiterhin in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen erlaubt. Dort dürfen auch wieder sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen öffnen. Neben Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen sind auch wieder Fahrten mit Reisebussen erlaubt.

VOM 11. JUNI an sind auch wieder private Übernachtungen in HOTELS und PENSIONEN möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.

Auch MESSEN, JAHRMÄRKTE UND VOLKSFESTE dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Ebenso können THERMEN, SOLARIEN und SCHWIMMHALLEN dann wieder Gäste einlassen.

Dehoga zu Corona-Lockerungen: «Weltfremde» Regelungen zur Gastronomie

Der Brandenburger Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat die neuen Corona-Regeln der Landesregierung scharf als «weltfremd» kritisiert. Bei privaten Feiern seien nun 70 Personen zugelassen und in der Außengastronomie gelte weiterhin Testpflicht, wenn der Betreiber auch Plätze im Gastraum anbiete, kritisierte Dehoga-Präsident Olaf Schöpe. «Wie weltfremd ist eine solche Verordnung!», teilte Schöpe am Dienstag mit. «Wie viele Gastronomen haben nur Außengastronomie? Und wenn der Gastronom im Innenbereich eine Geburtstagsfeier hat, dann müssen alle Gäste im Biergarten einen negativen Test (...) vorlegen?»

Damit würden Hürden hochgezogen, die angesichts der niedrigen Infektionszahlen weder nachvollziehbar noch vermittelbar seien, sagte Schöpe. Es habe Verabredungen gegeben, wonach bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 der Wegfall der Testpflicht beschlossen werden solle. «Wir liegen bereits bei einer Inzidenz unter 20», betonte der Dehoga-Präsident. Der Branchenverband hoffe, dass diese Verordnung so schnell wie möglich nachgebessert werde.

Der Landestourismusverband Brandenburg schlug in dieselbe Kerbe. Die Öffnungsschritte seien angesichts der sich entspannenden Corona-Lage zwar zu begrüßen, sagte Geschäftsführer Markus Aspetzberger. «Im Detail wurde hier aber ein kaum zu durchblickendes und bürokratisches Monster auf Gäste wie Gastgeber losgelassen.»

Dies gelte für die komplizierten Testpflichten in der Gastronomie wie auch für die Bestimmungen bei Übernachtungen, meinte der Geschäftsführer. So müsse in Ferienwohnungen ein negativer Test vorgelegt werden und in Hotels sowie Pensionen müssten sich die Gäste zusätzlich alle 72 Stunden testen lassen. «Für Gäste schwer nachzuvollziehen, für Gastgeber die beispielsweise sowohl Hotelzimmer als auch Ferienwohnungen vermieten, ein weiterer administrativer Hemmschuh», kritisierte Aspetzberger. (dpa)


 

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