Brauereigasthöfe bekommen Coronahilfen

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Nach scharfer Kritik der Bierbranche bekommen nun auch Brauereigasthöfe Coronahilfen. Darauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte werde der Zugang zu den November- und Dezemberhilfen verbessert und vereinfacht.

Künftig ist der «Gaststättenanteil» einer Brauerei unabhängig von den sonstigen Umsätzen antragsberechtigt. Das betrifft nicht nur Brauereigaststätten, sondern auch die Vinotheken auf Weingütern und Straußwirtschaften.

«Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft», sagte Ministerpräsident Markus Söder. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nannte die Verständigung ein «wichtiges Signal».

Bevor Altmaiers Ministerium einlenkte, hatte es monatelangen Streit gegeben. «Es ist ein längst überfälliger Schritt», erklärte Thomas Geppert, Geschäftsführer des DEHOGA Bayern. „Unser Kampf für Mischbetriebe, insbesondere die Brauereigaststätten und Winzerbetriebe als Kulturgüter Bayerns hat sich gelohnt, es ist ein längst überfälliger Schritt. Wie die gesamte Gastronomie waren auch die Brauereigasthöfe, Vinotheken und Straußwirtschaften seit Anfang November zu erzwungener Untätigkeit verurteilt, geschlossen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.“

Auch der Bayerische Brauerbund hatte die Ungleichbehandlung gegenüber Bäckern, Konditoren oder Metzgern mit angeschlossener Bewirtung beklagt.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ging nach Altmaiers Ankündigung gleich einen Schritt weiter: «Jetzt muss die schrittweise Öffnung der Gastronomie erfolgen, damit diese Traditionsbetriebe ihr Geld wieder am Markt verdienen können und nicht auf Dauer am Tropf des Steuerzahlers hängen müssen.» (Mit Material der dpa)


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