Brüssel: Google-Mutter Alphabet verstößt gegen EU-Recht

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Die Google-Mutter Alphabet verstößt nach einer ersten Einschätzung der Europäischen Kommission gegen EU-Digitalregeln. Demnach schränkt der Online-Riese App-Entwickler zu stark ein und riskiert damit eine hohe Geldstrafe. Alphabet ermögliche es nicht ausreichend, Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken - und zwar kostenlos.

Dabei geht es etwa um den Kauf digitaler Güter wie Spielfiguren oder Zusatzfunktionen in einer App. Der Digital Markets Act (DMA) schreibt vor, dass Anbieter für solche Transaktionen außerhalb des Play Stores keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen. 

Endgültige Entscheidung der Kommission steht noch aus

Der Google-Konzern sieht das anders. Er kritisiert etwa, dass mit den von der Kommission geforderten Änderungen Innovationen behindert und die Produktqualität verschlechtert werde. «Wenn wir keine angemessenen Gebühren erheben können, um die laufende Entwicklung von Android und den von uns angebotenen Play-Diensten zu unterstützen, können wir auch nicht in eine offene Plattform investieren, die Milliarden von Handys auf der ganzen Welt versorgt und nicht nur denjenigen hilft, die es sich leisten können, 1000 Euro für das neueste Premium-Modell auszugeben», hieß es in einer Mitteilung.

Eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission, ob das US-Unternehmen tatsächlich rechtswidrig handelt, steht noch aus.

Milliardenstrafen stehen im Raum

Auch bei der klassischen Google-Suche wird Alphabet vorgeworfen, gegen die DMA-Vorgaben zu verstoßen. Die Kommission hat in ihrer vorläufigen Einschätzung festgestellt, dass Alphabet eigene Dienste bevorzugt, etwa beim Shopping oder bei Hotelbuchungen. Diese Angebote würden oft prominenter und mit erweiterten visuellen Formaten angezeigt, was die Transparenz und Fairness im Wettbewerb beeinträchtige.

Seit etwa einem Jahr müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind etwa die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.

Apple ebenfalls im Visier der EU

Die EU-Kommission ermahnte zudem den US-Konzern Apple, das iPhone noch stärker für Rivalen zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem Computer-Uhren, Kopfhörer oder Digital-Brillen anderer Hersteller besser als bisher mit dem Telefon funktionieren. 

Konkret fordert Brüssel, dass Drittanbieter-Technik bei Benachrichtigungen, Dateiübertragungen und Audio-Funktionen nicht benachteiligt wird. Die Kommission betonte, dass Apple dabei weiterhin die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer schützen könne. 

Apple kritisierte, dass die Kommission die Innovationskraft des Konzerns für Nutzer in Europa verlangsamen würde. «Sie zwingen uns, neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen», hieß es in einer Mitteilung. Man wolle der Kommission diese Bedenken weiter vermitteln.

Stellungnahmen von Verbänden

Der deutsche Startup-Verband begrüßt die vorläufigen Feststellungen der Europäischen Kommission. «Gegen unlautere Praktiken von Big Tech müssen wir uns wehren», so Vorstandsvorsitzende Verena Pausder. «Es darf nicht sein, dass große Plattformen unsere Startups mit unfairen Methoden ausbremsen und ihnen den Marktzugang erschweren.»  Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland IHA sagte zur vorläufigen Feststellung der Europäischen Kommission, dass Alphabet (Google) als Gatekeeper gegen den Digital Markets Acts verstoßen hat: «Google ist seinen DMA-Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen und muss bei der Darstellung seiner eigenen Dienste nachbessern. Es ist ermutigend zu sehen, dass die EU-Kommission an ihrer konsequenten Linie für mehr Wettbewerb auf Online-Portalmärkten festhält.» (mit dpa)
 


 

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