Bündnis 90/Grüne: Kurzarbeitergeld auch an Feiertagen zahlen

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Die Fraktion Bündnis 90/Grüne hat die Praxis der Bundesagentur für Arbeit kritisiert, nach der für Feiertage kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Gastgewerbe und Hotellerie würden besondern unter der Corona-Pandemie leiden, viele Arbeitgeber hätten ihre Angestellten nicht entlassen, sondern in Kurzarbeit geschickt, betonte Carla Kniestedt, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Brandenburger Landtag, am Sonntag in einer Mitteilung. Für Feiertage müsse der Arbeitgeber zahlen.

In Restaurants, Pensionen und Hotels werde an Feiertagen besonders viel gearbeitet, das sei klar, sagte sie. Es sei daher absurd, dass ausgerechnet an diesen Tagen kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehe.

Die Landesregierung habe Arbeitsagenturen informiert und aufgefordert, die Praxis zu überdenken, teilte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) auf ihre mündliche Anfrage mit. Man wolle auf die Arbeitsagenturen einwirken, damit die Bescheide diesen Fakt berücksichtigen. Es sollte so entschieden werden, wie es der Arbeitsrealität entspreche. (dpa)


 

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