Bund und Länder: Bürger sollen über Ostern Zuhause bleiben

| Politik Politik

Die Menschen in Deutschland dürfen wegen der Corona-Krise Freunde und Angehörige auch über Ostern nicht besuchen. Bund und Länder verlängerten die bestehenden scharfen Kontaktbeschränkungen am Mittwoch bei einer Schaltkonferenz mindestens bis zum Ende der Osterferien. Am 14. April - Dienstag nach Ostern - wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten die Lage neu bewerten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte an, Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen besser schützen zu wollen.

Merkel betonte, nach jetzigem Stand könne nicht gesagt werden, wie lange die Beschränkungen aufrecht erhalten werden müssten. In einem Bund-Länder-Beschluss heißt es, die Bürger «bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren». Merkel sagte nach den Beratungen, die Menschen sollten generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichten. «Eine Pandemie kennt keine Feiertage», betonte die Kanzlerin.

Bund und Länder hatten vor eineinhalb Wochen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Kontaktverbot beschlossen. Danach sind unter anderem Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu unterlassen. Ausgenommen wurden Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Im Beschluss vom Mittwoch heißt es: «Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.» Eine entscheidende Rolle komme dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu.

«Ich glaube, die Menschen im Lande – darauf hoffe ich, und darauf stütze ich auch meine Erwartungen - verstehen das und wollen nicht, dass wir da in eine schwierige Lage kommen», sagte Merkel. Dies gelte «gerade für die Gruppen, die wir besonders beschützen müssen – nämlich die Älteren, die Behinderten, die Vorerkrankten».

Bund und Länder unterstrichen die Notwendigkeit von Schutzvorkehrungen für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen. «Hier leben Menschen, die besonders anfällig für Infektionen sind, die müssen wir besonders schützen», sagte Merkel.

Zu deren Schutz kündigte Söder an: «Neuaufnahmen sollen in den entsprechenden Einrichtungen reduziert oder ausgeschlossen werden.» Für Neuaufnahmen oder auch Wiederaufnahmen etwa nach einem Krankenhausaufenthalt sollten die Kapazitäten der Reha-Kliniken genutzt werden. Für Bayern sei dies ein sehr gangbarer Weg, es gebe dort noch viele freie Plätze. Es blieb aber offen, ob das nur für Bayern gelten soll, oder ob auch andere Länder das umsetzen wollen.

Darüber hinaus kündigte Söder an, dass die Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen weiter verschärft werden sollen. «Wir werden nahezu vollständige und mehrmalige Tests anordnen. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeheimen, um dort einmal die maximal beste Ausstattung zu haben, was Tests betrifft», sagte er. Ferner sollten Alten- und Pflegeheime eine hohe Priorität für die hochwertigsten Schutzmasken bekommen. «Und wir wollen für jede dieser Einrichtungen jetzt ab sofort einen Hygiene-Check nochmal machen mit einer fachärztliche Beratung.»

Söder betonte, die Einschränkungen könnten auch im Falle einer Verbesserung nach dem 19. April nicht komplett wegfallen. Es sei nicht zu erwarten, dass ab dem 20. April, einem politisch festgelegten Termin, «alles wird wie vorher», sagte der CSU-Chef in der gemeinsamen Pressekonferenz mit Merkel und Tschentscher. Es brauche jetzt keine Verschärfung, aber auch keine Exit-Strategien zu den Ausgangsbeschränkungen in ganz Deutschland.

Bund und Länder waren sich laut Söder zudem einig, dass es eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken derzeit nicht geben soll. Wichtig sei es, Schutzmasken mit höchster Qualität zu entwickeln und den Bedarf von Krankenhäusern, Ärzten und Pflegern sicherzustellen. Das Gesundheits- und das Arbeitsministerium teilten nach einer Sitzung des Krisenstabs der Bundesregierung mit, dass angesichts des riesigen Bedarfs Schutzmasken für das medizinische Personal unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise wiederverwendet werden können. Dazu seien besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten.

Von Jörg Blank, Ruppert Mayr und Marco Hadem, dpa


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.