Bund und Länder einigen sich auf Härtefallfonds bei Corona-Hilfen

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Der milliardenschwere Härtefallfonds bei den Corona-Hilfen ist unter Dach und Fach. Das Programm sei einsatzbereit, schrieb Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Donnerstag in einem Brief an seine Amtskollegen in den Ländern. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Hilfen sind für Firmen vorgesehen, die bei den Förderprogrammen bisher durchs Raster fallen.

Der Fonds hat ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro. Der Bund stellt den Ländern dafür einmalig Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung, die Länder steuern den gleichen Betrag bei. Mit den Hilfen sollen dem Brief zufolge Härten abgemildert werden, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind oder entstehen.

Laut Brief können die Länder künftig in Einzelfällen in eigener Regie unter «Billigkeitsgesichtspunkten» gezielt solche Unternehmen unterstützen, die dies benötigen - wenn «aufgrund von ganz besonderen Fallkonstellationen» das bestehende Förderinstrumentarium nicht entsprechend greife.

«Die Möglichkeit von Härtefallhilfen bilden eine wertvolle Ergänzung zu dem bestehenden Corona-Schutzschirm des Bundes und der Länder, mit dem wir bereits die weit überwiegende Zahl der Unternehmen erreichen und ihnen durch die Krise helfen», so Altmaier. Er hatte den Fonds Mitte Februar vorgeschlagen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte: «Wir haben massive Hilfen für hunderttausende Unternehmen und Millionen Beschäftigte auf den Weg gebracht.» Dadurch komme Deutschland wirtschaftlich besser durch die Krise als viele andere Volkswirtschaften. «Jetzt kommen die Härtefallhilfen, die wir gemeinsam mit den Ländern finanzieren. Gut, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen. Mit den Härtefallhilfen unterstützen wir jetzt auch in besonders vertrackten Fällen.»

Die Wirtschaftsminister in den Ländern werden laut Brief Altmaiers gebeten, bis diesen Freitag eine Rückmeldung zu geben, ob sie das Programm in ihrem Land umsetzen wollen. Dazu soll dann eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Land geschlossen werden.

Derzeit fallen im komplexen Fördersystem mitunter Unternehmen durchs Raster, weil sie bestimmte Kriterien nicht erfüllen oder nur knapp verfehlen. Künftig sollen Länder Einzelfallentscheidungen über Härtefallhilfen treffen können. Diese richten sich nicht an bestimmte Branchen. Es ist aber anzunehmen, dass besonders Firmen aus den Branchen die Härtefallhilfen beantragen, die wegen des Lockdowns besonders betroffen sind - also etwa aus dem Gastgewerbe.

Antragsberechtigt sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige, die eine coronabedingte «erhebliche finanzielle Härte» erlitten haben - das seie außerordentliche Belastungen, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Höhe der Unterstützungsleistung sollte «im Regelfall» 100 000 Euro nicht übersteigen. (dpa)

Dazu informiert das Bundesfinanzministerium wie folgt:

Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen diejenigen Länder, die sich beteiligen wollen, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.

Nachfolgend ein Überblick zur Förderung:

Zielstellung: Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.

Förderung: Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro  nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021.

Antragsberechtigung: Zugang zu den Härtefallhilfen haben grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige. Das jeweilige Bundesland legt die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Die Angaben umfassen ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern.

Antragstellung und -bewilligung: Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grundsätzlich über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel. Jedes Land richtet dazu einen geeigneten Entscheidungsmechanismus, beispielsweise eine „Härtefallkommission“ ein. Die Bewilligung durch die zuständigen Stellen muss beihilferechtskonform erfolgen.

Finanzierung: Bund und Länder stellen für die Härtefallfazilität einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch den Bund und das jeweilige Land.


 

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