Bundesarbeitsgericht verhandelt unterschiedlich hohe Nachtarbeitszuschläge

| Politik Politik

Sie sind ein Aufregerthema für Tausende Beschäftigte in der deutschen Getränke- und Lebensmittelindustrie: Nachtarbeitszuschläge, konkret ihre unterschiedliche Höhe. Etwa 6000 Klagen liegen dazu bei den Gerichten, schätzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Es geht um einen Streitwert, «der sich mittlerweile auf gut 50 Millionen Euro summiert hat». Allein 400 Klagen haben es inzwischen bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) geschafft. Die ersten werden am Mittwoch in Erfurt verhandelt.

Worum es geht

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sollen die Frage beantworten, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Im konkreten Fall wurde beim Getränkekonzern Coca-Cola in Ostdeutschland für unregelmäßige Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 Prozent pro Stunde gezahlt, für regelmäßige Nachtarbeit aber nur von 20 Prozent. Geregelt ist das in einem Tarifvertrag, den die NGG bereits 1998 mit dem zuständigen Arbeitgeberverband abgeschlossen hat und der von Coca-Cola angewendet wird. Die Gewerkschaft würde die Regelung gern vom Tisch haben.

Der Präzedenzfall

Der Fall einer Nachtarbeiterin wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg an die höchste Instanz geschickt. Die Klägerin, die regelmäßig nachts arbeitet, verlangt, dass ihr die Differenz zwischen 20 und 50 Prozent erstattet wird. Die Vorinstanzen haben ihren Fall unterschiedlich entschieden. Er machte Furore, weil er 2020 vom Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wurde. Die europäischen Richter kickten den Ball, bei dem es um Tarifregelungen geht, aber zurück - und entschieden nicht. Es handele sich nicht um eine Frage des europäischen Rechts, die Entscheidung liege allein bei den höchsten deutschen Arbeitsrichtern, erklärten sie.

Ausgang ungewiss

Jetzt ist der Zehnte Senat des BAG am Zug. Letztlich geht es um eine tarifvertragliche Regelung, die er bewerten muss. Das Thema Tarifautonomie könnte ein Thema bei der Verhandlung sein, heißt es unter Arbeitsrechtlern. Dabei ist unstrittig, dass Menschen, die nachts in der Produktion stehen, ein Zuschlag für die von Arbeitsmedizinern nachgewiesene Belastung zusteht. Doch kann der höher ausfallen, wenn es nicht um dauerhafte Schichtarbeit geht? Die Arbeitgeber sehen das so. Sie argumentieren, der höhere Zuschlag soll nicht nur die Erschwernis durch die Nachtarbeit ausgleichen, sondern auch einen möglichen Eingriff in den Freizeitbereich von Menschen, die nur selten zur Nachtarbeit herangezogen werden.

Hohe Erwartungen

«Wir erhoffen uns Klarheit. Alle sind in Wartestellung», sagte der Leiter der NGG-Rechtsabteilung, Grégory Garloff, der Deutschen Presse-Agentur. Es könnte ein Signal auch für die vielen anderen Fälle geben. «Wir schätzen, dass von den rund 720 000 Beschäftigten in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie nach Abzug der Beschäftigten, die in der Verwaltung oder im Zwei-Schicht-System (ohne Nachtschicht) arbeiten, rund 250 000 Beschäftigte von der Entscheidung zu den Nachtschichtzuschlägen potenziell betroffen sind», erklärte eine NGG-Sprecherin auf Anfrage. Allerdings geht es dabei um eine Vielzahl von Tarifverträge.

Einzelne Entscheidungen

«Der Zehnte Senat wird sich jede tarifliche Regelung anschauen und je nach den Vereinbarungen einzeln entscheiden», kündigte BAG-Präsidentin Inken Gallner kürzlich an. «Das wird 2023 eines der großen Themen am Bundesarbeitsgericht.» Verhandlungen und Entscheidungen zu Nachtarbeitszuschlägen seien auch im März, Mai und Juni zu erwarten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.