Bundeskabinett berät Mehrwegpflicht für Restaurants

| Politik Politik

Restaurants, Bistros und Cafés sollen künftig dazu verpflichtet werden, auch Mehrwegbehälter für ihre Produkte «to go» anzubieten. Das geht aus einer Änderung des Verpackungsgesetzes hervor, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen soll. Für den Dehoga kommt der Vorschlag «zur Unzeit».

Restaurants, Bistros und Cafés sollen künftig dazu verpflichtet werden, auch Mehrwegbehälter für ihre Produkte «to go» anzubieten. Das geht aus einer Änderung des Verpackungsgesetzes hervor, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) beschließen soll. Die Gesetzesnovelle sieht neben einer Mehrwegpflicht ab 2023 eine Ausweitung der Pfandpflicht auf sämtliche Getränkeflaschen aus Plastik vor. Die soll bereits ab kommendem Jahr gelten. Darüber hinaus ist erstmals eine Mindestquote von 25 Prozent für den Recycling-Anteil von Getränkeflaschen aus Plastik vorgesehen. Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht umsetzen. Der Entwurf sieht aber in den einzelnen Punkten Ausnahmen für kleinere Betriebe vor.

Mehrere Verbände - darunter der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Verband der Kunststofferzeuger PlasticsEurope Deutschland (PED) - befürworten die geplanten Maßnahmen. Deutliche Kritik kam dagegen von den Verbraucherzentralen, der Deutschen Umwelthilfe sowie vom Deutschen Hotel-und Gaststättenverband. Der vorliegende Gesetzentwurf sei unzureichend und müsse im weiteren Verfahren dringend nachgebessert werden, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, der «Stuttgarter Zeitung» sowie den «Stuttgarter Nachrichten» (Mittwochausgaben). Der Regierungsentwurf werde nicht halten können, was er verspricht. «Verbraucher müssen dort Mehrwegverpackungen angeboten bekommen, wo sie sich außer Haus verpflegen wollen. Bei den vielen Ausnahmen im Gesetzentwurf wird das praktisch nicht möglich sein.»

Auch die Deutsche Umwelthilfe findet den Entwurf nicht ambitioniert genug. Sie fordert eine zusätzliche Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent für Becher «to go» und Essensboxen aus Einwegplastik, die zur Förderung von Mehrwegsystemen eingesetzt werden soll. Außerdem müsse es auch Pfand auf Getränkekartons geben, da von ihnen viele achtlos in der Umwelt entsorgt und zu wenige recycelt würden, schreibt der Verband in einer Stellungnahme.

Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kommt Schulzes Vorschlag «zur Unzeit». «Wir befinden uns in einer Situation, in der unsere Branche ums Überleben kämpft», sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der dpa. Eine nachhaltige Unternehmensführung sei für die Branche «aber elementar wichtig, schließlich lebe auch der Tourismus von einer intakten Umwelt».

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.