Bundesrat beschließt Corona-Regeln für Herbst und Winter

| Politik Politik

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten ab 1. Oktober neue Masken- und Testpflichten für die Menschen in Deutschland. Der Bundesrat ließ die neuen Regeln für Herbst und Winter am Freitag in Berlin mehrheitlich passieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Vorgaben nochmals gegen teils heftige Kritik. Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Befugnis, jeweils selbst über einen Großteil der Auflagen zu entscheiden.

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land «gut vorbereitet», sagte Lauterbach. Die unionsgeführten Bundesländer gaben zuvor ihren Widerstand gegen das neue Infektionsschutzgesetz auf. Die von ihnen kritisierten Regeln für Schüler wurden entschärft.

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Masken vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen im Freien, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

Bei der Corona-Lage herrschen laut Robert Koch-Institut (RKI) durch die starke Verbreitung der Omikron-Sublinie BA.5 wieder hohe Inzidenzen - der Rückgang sei gestoppt. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sei im Vergleich von vergangener zu vorvergangener Woche relativ stabil geblieben - zuvor war sie sieben Wochen lang zurückgegangen. Auch bei schweren Covid-19-Erkrankungen setzte sich der rückläufige Trend den Daten zufolge nicht weiter fort, so der jüngste RKI-Wochenbericht.

Lauterbach sagte, er wolle sich nicht an die rund 100 Corona-Toten gewöhnen, die es derzeit täglich gebe. Nach seinen Angaben hält der Minister es für wahrscheinlich, dass Deutschland es im Herbst mit «ansteckenden Varianten, die aber nicht ganz so schwer verlaufen», zu tun bekommt. Er erwarte, dass das mittlere von drei möglichen Szenarien eintritt, das der offizielle Corona-Expertenrat im Sommer entworfen hatte.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) begründete, warum sein Land dem Gesetz nicht zustimmte. Unter anderem lehnte er Indikatoren für weitere Corona-Auflagen in den Ländern als «nicht handhabbar» ab. So solle per Abwassermonitoring und unter Hinzunahme anderer Kriterien wie etwa die Inzidenz bewertet werden, ob die Klinik- und weitere Infrastruktur eines Landes gefährdet sei. Lauterbach wies die Kritik zurück: In der Regel wiesen bei verschärfter Corona-Lage sämtliche fragliche Kriterien in dieselbe Richtung - so ergäben sie durchaus ein gutes Gesamtbild.

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte, dass es für Schülerinnen und Schüler mit Corona-Verdacht ein negativer Selbsttest reichen solle, so dass sie zur Schule dürfen. Sie kritisierte, dass zuvor die Notwendigkeit eines Attestes vorgesehen gewesen sei. Nun sei aber noch offen, wer die nun noch nötigen Selbsttests bezahlen solle, kritisierte Prien. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.